Das Arbeitsrecht spielt für jeden Unternehmer, der Mitarbeiter beschäftigt, eine wichtige Rolle. Hier entstehen immer wieder Rechtsfragen, wie etwa der ordnungsgemäße Abschluss eines Arbeitsvertrags, Regelungen zu Urlaub, Mutterschutz, Elternzeit oder Schwerbehinderung bis hin zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann.
Der HBE unterstützt seine Mitgliedsunternehmen bei all diesen Fragestellungen – von der telefonischen Erstberatung bis hin zur Gerichtsvertretung vor den Arbeitsgerichten in allen Instanzen.
In regelmäßigen Abständen bietet der HBE seinen Mitgliedern die Teilnahme an arbeitsrechtlichen Schulungsveranstaltungen an. Erfahrene Referenten, i.d.R. Arbeitsrichter, bereiten aktuelle Rechtsfragen aus dem Bereich des Arbeitsrechts auf und behandeln diese praxisgerecht unter Berücksichtigung neuester Rechtsprechung.
Praxis der Personalarbeit
Die Veranstaltungsreihe „Praxis der Personalarbeit“ richtet sich an Personalreferenten und Personalsachbearbeiter mit arbeitsrechtlichen Grundkenntnissen. Sie findet viermal im Jahr im Rahmen halbtägiger Seminare in den Räumlichkeiten des Verbandshauses statt.
Süddeutsche Personalleitertagung
Die Süddeutsche Personalleitertagung findet einmal jährlich in Zusammenarbeit mit dem Handelsverband Baden-Württemberg, im Wechsel in Bayern bzw. Baden-Württemberg, statt. Sie richtet sich an Personalleiter sowie Personalreferenten mit guten arbeitsrechtlichen Kenntnissen.
Der HBE bietet Ihnen eine Vielzahl von Musterverträgen für jede denkbare Vertragsgestaltung an. Hierbei ist zunächst immer zu entscheiden, ob die Einzelhandelstarifverträge auf das konkrete Arbeitsverhältnis Anwendung finden.
Der HBE bietet für seine Mitglieder eine Vielzahl an Musterverträgen und Formularen an, die regelmäßig aktualisiert und an den neuesten Stand der Rechtsprechung angepasst werden. Im Einzelnen stellt der HBE folgende Muster zur Verfügung:
In diesem Bereich finden Sie weitere Formulare und Praxishilfen des HBE, die sich nicht eindeutig einer anderen Kategorie zuordnen lassen. Wie alle unsere Vorlagen werden auch diese Muster regelmäßig auf ihre Aktualität geprüft und an die geltende Rechtslage angepasst.
Der HBE informiert Sie über die Gestaltung der tariflichen Altersvorsorge, das Verhältnis von tarifvertraglicher Altersvorsorge zu vermögenswirksamen Leistungen sowie zu den Möglichkeiten einer Umwandlung tariflicher Entgeltbestandteile für eine betriebliche Altersversorgung. Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Praxiswissen.
Der HBE informiert seine Mitglieder zu den im Bereich der Arbeitssicherheit bestehenden Pflichten, u.a. zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten sowie zu erforderlichen Gesundheitsvorsorgemaßnahmen. Eine Zusammenfassung wichtiger Punkte finden Sie in folgenden Praxiswissen:
Bereits bei der Einstellung von Arbeitnehmern gilt es, diverse Punkte zu beachten. So können Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Schadensersatzansprüche eines Bewerbers gegenüber dem potentiellen Arbeitgeber auslösen. Auch aus der Nichtbeachtung des Nachweisgesetzes bei der Vertragsgestaltung können sich u.U. finanzielle Nachteile für den Arbeitgeber ergeben. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte finden Sie in folgenden Praxiswissen:
Die Juristen des HBE stehen Ihnen für eine umfassende kompetente Beratung zu den Beendigungsmöglichkeiten von Arbeitsverhältnissen sowie sich hieraus ergebenden Folgefragen zur Verfügung. Einen Leistungsschwerpunkt stellt hierbei die Vertretung unserer Mitgliedsfirmen im Rahmen von arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzverfahren dar. Informationen zu den häufigsten Fragestellungen finden Sie auch in folgenden Praxiswissen:
Wann entsteht ein Urlaubsanspruch? Was geschieht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Haben Mitarbeiter Anspruch auf Sonderzahlungen? Diese und viele weitere Fragen klärt der HBE für seine Mitglieder, insbesondere durch die folgenden Praxiswissen.
Erkrankte Mitarbeiter stellen Arbeitgeber regelmäßig vor eine Vielzahl von Problemen, zumal die Rechtsprechung hier konkrete Vorgaben zum betrieblichen Eingliederungsmanagement, zum Urlaub und nicht zuletzt zur personenbedingten Kündigung macht. Der HBE berät seine Mitglieder umfassend zu Fragen im Bereich der Arbeitsunfähigkeit sowie anderweitigen Fehlzeiten.
Teilt eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft mit bzw. beantragen Mitarbeiter/innen Elternzeit, haben Arbeitgeber diverse Pflichten zu beachten. Darüber hinaus stellen sich Fragen zu Beschäftigungsverboten, Urlaubsansprüchen, Kündigungsverboten, Fristen und vielem mehr. Hierüber berät der HBE seine Mitglieder umfassend.
Für den Einzelhandel stellen Geringfügig Beschäftigte eine unverzichtbare Beschäftigungsgruppe dar. Allerdings sind für diese Mitarbeiter eine Vielzahl von Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für befristete Arbeitsverträge oder Fortbildungsverträge. Der HBE berät seine Mitgliedsunternehmen daher über diverse besondere Vertragsgestaltungen und Personengruppen.
Haben Sie eine rechtliche Frage, die wir Ihnen hier nicht beantworten konnten? Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Ansprechpartner oder schreiben Sie uns eine Nachricht.