Der HBE unterstützt und hilft seinen Mitgliedsunternehmen mit einer Reihe von verschiedenen Publikationen und praktischen Ratgebern (z.B. Praxiswissen) zu allen einzelhandelsrelevanten Themen. Diese werden ständig aktualisiert und sofort geänderten (gesetzlichen) Regelungen und Vorschriften angepasst.
Hinweis zu den Downloads
Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.
Abmahnungen und Kündigungen sind sogenannte zugangsbedürftige Willenserklärungen. Dies bedeutet, dass sie erst dann Wirksamkeit entfalten, wenn sie dem Arbeitnehmer zugegangen sind.
Bei jedem Tarifabschluss stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, ob bei Mitarbeitern, die nicht lediglich nach Tarif bezahlt werden, sondern die zusätzliche übertarifliche Entgelte erhalten, diese wegen der Tariferhöhung angerechnet werden können.
Bis 31.12.2005 waren nur Kleinbetriebe am Ausgleichsverfahren beteiligt, aus dem Lohnfortzahlungskosten bei Arbeitsunfähigkeit von Auszubildenden und Arbeitern, sowie Mutterschaftskosten erstattet wurden. Mit Urteil vom 18.11.2003 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld aus dem Grund bejaht, weil nur für Kleinbetriebe eine Erstattung dieser Kosten durch die Teilnahme am Umlageverfahren (U2) vorgesehen ist. Darin liege ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz, der zu einer faktischen Diskriminierung von Frauen bei der Einstellung in Mittel- und Großbetrieben führe.
Nach der Satzung des HBE können HBE-Mitglieder erklären, dass sie im Rahmen ihrer Mitgliedschaft keine Bindung an die Tarifverträge wünschen.
Der Streikfonds soll die Schäden begrenzen, die HBE Mitgliedern durch Arbeitskampfmaßnahmen (Streik und Aussperrung) entstehen können. Die Geschäftsordnung des Streikfonds regelt alle technischen und organisatorischen Einzelheiten der Einrichtung und Verwaltung des Streikfonds, für dessen Einrichtung es eine Vielzahl guter Gründe gibt.
Der Unternehmer und seine Führungskräfte, wie z. B. Filial- und Abteilungsleiter, denen er arbeitsvertraglich Anweisungsbefugnis übertragen hat, sind im Rahmen ihrer Befugnis für das Wohl des Betriebes und damit auch für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter verantwortlich. Um diese Aufgaben wahrzunehmen, sind zur Verhütung von Arbeitsunfällen und zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren die erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen und für deren Befolgung zu sorgen.
Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 v. H., sofern sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich des SGB IX haben.
Schwangerschaft und Elternzeit im Arbeitsverhältnis werfen eine Vielzahl von Fragen auf, die nachfolgend im Überblick dargestellt werden sollen. Die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und des Bundeselterngeld und Elternzeitgesetzes (BEEG) sind bei allen Arbeitsverhältnissen zu beachten, auch bei Geringfügig Beschäftigten, bei Aushilfen, Teilzeitbeschäftigten und Auszubildenden.
Die Überwachung von Mitarbeitern wirft eine Reihe von Fragen auf. Insbesondere die übliche Praxis der Videoüberwachung im Einzelhandel hat dazu geführt, die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit zu stellen. Vor dem Hintergrund, dass aufgrund der jährlichen erheblichen Inventurverluste im deutschen Einzelhandel der Einsatz von Videokameras geradezu unerlässlich ist, soll dieses Praxiswissen nachfolgend die rechtlichen Rahmenbedingungen der Mitarbeiterkontrolle darstellen und einer rechtlichen Bewertung zuführen.
Ziel der Gewährung von Kurzarbeitergeld (Kug) ist der Erhalt von Arbeitsplätzen, die durch konjunkturelle Schwankungen oder unabwendbare Ereignisse gefährdet sind. Hierzu wird die betriebsübliche Arbeitszeit vorübergehend herabgesetzt und das Arbeitsentgelt der Beschäftigten entsprechend gekürzt werden. Angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Epidemie hat sich der Koalitionsausschuss am 08.03.2020 dazu entschieden, die Regelungen zur Kurzarbeit kurzfristig zu erleichtern. Die Beeinträchtigung durch das Coronavirus gibt grundsätzlich Anlass, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Künstlersozialversicherung (KSV) insgesamt umfasst die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für selbständige Künstler und Publizisten. Diese sind somit in dem Schutz der Sozialversicherung einbezogen.
Das vorliegende Praxiswissen gibt einen Überblick über die bei einer Kündigung zu beachtenden Vorschriften. In Einzelfällen ist dringend anzuraten, sich mit dem zuständigen Bezirk des HBE in Verbindung zu setzen.
In Kleinbetrieben findet das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung. Voraussetzung für eine wirksame Kündigung ist hier - neben der Einhaltung der Kündigungsfrist - nur ein Mindestmaß an sozialer Abwägung und die Beachtung des Willkürverbotes.
Eine krankheitsbedingte Kündigung stellt den Hauptanwendungsfall einer personenbedingten Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG dar. Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung (siehe das HBE-Praxiswissen „Kündigung“), so muss eine krankheitsbedingte Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt sein. In diesem Zusammenhang ist die krankheitsbedingte Kündigung jedoch von der verhaltensbedingten Kündigung abzugrenzen.
Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz, welches seit dem 01.07.2011 in Kraft ist, wurde ein freiwilliger Wehrdienst eingeführt. Die Wehrpflicht sowie die Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes sind erloschen. Stattdessen wurden der Bundesfreiwilligendienst sowie der freiwillige Wehrdienst neu geregelt.
Die Beschäftigung von Kindern, Schülern und Studenten erfolgt oftmals im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Auf das HBE-Praxiswissen "Geringfügig Beschäftigte und Gleitzonenbeschäftigung" neben den dazugehörigen Vertragsmustern wird deshalb besonders hingewiesen.
Durch das zum 06. Juli 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz sollen Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern beseitigt und die Lohngerechtigkeit gefördert werden. Hierzu enthält das Gesetz das ausdrückliche Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit.
Seit 1. Januar 2011 gilt die (neue) Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) in Kraft.
Die gesetzliche Rente wird für viele Arbeitnehmer als einzige Absicherung im Alter nicht mehr ausreichen. Daher stellt sich für viele Beschäftigte, aber auch für Arbeitgeber die Frage, welche zusätzlichen Möglichkeiten der Altersvorsorge existieren und sich im konkreten Fall anbieten.
Die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter weist einige Besonderheiten auf, die in der Praxis schon aus Kostengründen beachtet werden sollten. Das vorliegende Praxiswissen befasst sich mit den typischen in der Praxis auftauchenden Problemen.
Außer durch Kündigung kann ein Arbeitsverhältnis auch im gegenseitigen Einvernehmen durch Abschluss eines "Aufhebungsvertrages" beendet werden. Dabei sind allerdings einige Grundsätze zu beachten.
Die Tarifvertragsparteien im deutschen Einzelhandel haben in der Tarifrunde 2005, aufbauend auf der jeweiligen tariflichen Vereinbarung des Vorjahres, eine tarifliche Altersvorsorge vereinbart. Die bundesweit nahezu gleichlautend abgeschlossenen Tarifverträge für tarifliche Altersvorsorge (im folgenden TV AltVS) regeln insbesondere Folgendes: ...
Abmahnungen nach dem Lauterkeitsrecht (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – UWG) treffen irgendwann jeden Einzelhändler. Sie sind zum Teil mit erheblichen wirtschaftlichen Belastungen und praktischem Aufwand für den Betroffenen verbunden. Mit diesem Merkblatt soll eine Orientierungshilfe für den Umgang mit lauterkeitsrechtlichen Abmahnungen zur Verfügung gestellt werden. Das Merkblatt erhebt dabei nicht den Anspruch der Vollständigkeit und ersetzt nicht den Rat eines Rechtsanwalts.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Doch nicht nur beim Umgang mit Kundendaten gilt es Neuerungen zu beachten, auch in Bezug auf den Beschäftigtendatenschutz hat sich einiges geändert. Was genau, erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Die Verarbeitung von Daten zu einem anderen Zweck als zu dem, zu dem sie erhoben worden sind, ist laut der Verordnung beispielsweise nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Näheres zu diesen Voraussetzungen erfahren Sie in diesem Praxiswissen
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Auch die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Räumen ist in der Verordnung geregelt. Was hierbei zu beachten ist, erklärt dieses Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Die Verordnung schreibt auch vor, dass die Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten führen müssen. Wie dieses genau auszusehen hat, erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Das Verpackungsgesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen; VerpackG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Die grundsätzlichen Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung bleiben weiter bestehen und werden ergänzt. Wie bisher, müssen Erstinverkehrbringer von Verpackungen und (Online)-Händler für die Entsorgung der Verpackungen, die sie in den Markt bringen, Lizenzierungs- bzw. Beteiligungsentgelte an ein Duales System abführen. Neben den Zahlungen müssen sich die betreffenden Unternehmen künftig bei der neugegründeten, sogenannten Zentralen Stelle Verpackungsregister verpflichtend registrieren.
Die Forderung nach nachhaltigem ökologieorientierten Handeln, die sich früher im Wesentlichen an Industrie und Verbraucher gerichtet hat, wird in zunehmendem Maße auch an Handelsunternehmen gestellt.
Am 1. Januar 2013 trat der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und damit das neue Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft. Der Rundfunkbeitrag ist vom Inhaber der Betriebsstätte zu zahlen. Inhaber ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte nutzt oder in deren Namen die Nutzung erfolgt. Die Gebührenpflicht besteht nach dem neuen Modell unabhängig davon, ob ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit gehalten wird.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Dabei ist es ganz wichtig zu wissen, dass betroffene Personen der Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten widersprechen können. Näheres erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. So haben betroffene Personen beispielsweise ein Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Genaueres erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Laut der Verordnung haben betroffene Personen gegenüber dem Verantwortlichen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der über sie gespeicherten Daten. Was hierbei zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Das im Zuge dieser Verordnung geregelte Recht auf Datenübertragbarkeit ist neu – es hat Schnittmengen mit dem Auskunftsrecht, ist aber nicht deckungsgleich. Die Details dazu erklärt dieses Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Laut der Verordnung haben betroffene Personen ein Recht auf Berichtigung der über sie gespeicherten Daten. Weitere Details erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Laut der Verordnung haben betroffene Personen ein Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten. Zusätzlich ist auf Antrag eine Kopie der Daten zur Verfügung zu stellen. Weitere Details erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
In unserer Informations- und Mediengesellschaft regieren weniger Tatsachen als vielmehr Meinungen über Tatsachen. Und: Wer sich nicht zu Wort meldet, dessen Anliegen gehen unter. Deswegen müssen HBE und Einzelhandel die Öffentlichkeit über sich, ihre Anliegen und Standpunkte informieren. Der HBE setzt sich unter anderem mit Pressekonferenzen, Pressemitteilungen und zahlreichen Kontakten zu Medien, Politik und Verwaltung für die Themen des Einzelhandels ein.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit haben wir für Sie wichtige Fachbegriffe der neuen Medien als einen kleinen Führer durch den Multimedia-Dschungel zusammengestellt.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. So ist in der Verordnung beispielsweise festgelegt, dass eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde zu melden ist. Wie das zu geschehen hat, erfahren Sie in diesem Praxiswissen.
Durch Ladendiebstähle entstehen dem Einzelhandel jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Ein erheblicher Teil der Inventurdifferenzen hat hierin seine Ursache. Das Praxiswissen beleuchtet die rechtlichen Aspekte, die Tricks der Täter und gibt Musterschreiben für eine Strafanzeige und ein Hausverbot.
Das Internet ist das weltweit größte Online-Informationssystem. Es besteht aus einem Verbund von mehreren Millionen Computern und hat im Gegensatz zu kommerziellen Online-Diensten keinen offiziellen Betreiber. Inzwischen nutzen weltweit schon mehrere Millionen Menschen das Internet, in Deutschland sind es mehr als 55 Millionen Nutzer ab 14 Jahre.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Laut der Verordnung muss es der betroffenen Personen ermöglicht werden, bei jeder Datenerhebung, -verarbeitung bzw. -nutzung prüfen zu können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. In diesem Praxiswissen informieren wir Sie detailliert über die Informationspflichten, wenn die Daten beim Betroffenen selbst erhoben werden.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Laut der Verordnung muss es der betroffenen Personen ermöglicht werden, bei jeder Datenerhebung, -verarbeitung bzw. -nutzung prüfen zu können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. In diesem Praxiswissen informieren wir Sie detailliert über die Informationspflichten, wenn die Daten bei Dritten erhoben werden.
Seit 1. August 2017 gilt die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und damit auch für Einzelhandelsunternehmen (im Folgenden Abfallerzeuger/- besitzer) neue Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten.
Ab März 2021 verschwinden die sogenannten Plus-Zwischenstufen (bspw. A++). Ziel ist eine Rückkehr zu den regulären Buchstaben-Klassen A bis G. Diese Änderung gilt zunächst für Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspüler, TV-Geräte und die Beleuchtung.
Das ElektroG sieht eine Rücknahmepflicht von Elektro-Altgeräten bei Händlern mit einer Verkaufsfläche (stationärer Handel) bzw. Lager- und Versandfläche (Online-Händler) für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 qm vor. Verweigert ein Händler die berechtigte Rücknahme, droht eine Geldbuße bis zu 100.000 Euro.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Im Zusammenhang mit diesen Vorschriften ist die ordnungsgemäß erteilte Einwilligung des Betroffenen eine Rechtsgrundlage für die Datenerhebung und -verarbeitung. Alle Details hierzu finden Sie in diesem Praxiswissen
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Sie ist damit in allen Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar anwendbares Recht. Seit diesem Zeitpunkt gilt parallel auch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG n. F.), in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Um Ihnen den Einstieg in diese hochkomplexe Materie zu erleichtern, haben wir mit diesem Praxiswissen eine Art Checkliste für Ihren Einstieg in die neuen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erarbeitet.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. Wenn die Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat, ist eine Datenschutz- Folgenabschätzung vorzunehmen. Wie dies im Detail zu geschehen hat, erklärt Ihnen dieses Praxiswissen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. In diesem Praxiswissen informieren wir Sie detailliert über die Möglichkeit bzw. Pflicht der Benennung eines Datenschutzbeauftraten sowie dessen Stellung im Unternehmen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. In diesem Praxiswissen informieren wir Sie detailliert über die Aufgaben des Datenschutzbeauftraten.
Auf allen Stufen der Textilherstellung werden Chemikalien eingesetzt, um die Materialien während des Produktionsvorganges haltbarer und maschinengängiger zu machen. Chemikalien sind aber auch notwendig, um den Verbraucherwünschen hinsichtlich der Trage- und Pflegeeigenschaften sowie den modischen Anforderungen gerecht zu werden. Die Kehrseite ist, dass diese Chemikalien gesundheitliche Reaktionen (z. B. Allergien) hervorrufen können. Auch die Entsorgung mancher Textilien kann zum Problem werden.
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