Die Verkehrspolitik entscheidet in Zukunft verstärkt über die Standorte des Einzelhandels. Es werden langfristig nur die Einzelhandelsstandorte erfolgreich sein, die gleichermaßen durch private und öffentliche Verkehrsmittel erreichbar sind.
Deshalb setzt sich der Handelsverband Bayern gerade bei der aktuellen Diskussion um Zufahrtsbeschränkungen, City-Maut, Feinstaub-und Stickoxidwerte sowie Umweltzonen für die zuverlässige Erreichbarkeit des innerstädtischen Einzelhandels ein. Dies gilt z.B. auch für lokale Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum. Der Handelsverband Bayern unterstützt die Mitgliedsbetriebe durch Informationsveranstaltungen, um Bedarfe und Probleme zu erkennen und sicherzustellen, dass die Interessen und die Erreichbarkeit der betroffenen Betriebe beachtet werden. Der HBE vertritt die Mitgliedsinteressen gegenüber Kommunen und Politik hinsichtlich der Sicherstellung der Erreichbarkeit für den Liefer- und Kundenverkehr, den Erhalt der Parkmöglichkeiten sowie den Diskussionen über verkehrsbeschränkende Maßnahmen aufgrund von EU-Vorgaben zu Feinstaub, Stickstoff, etc.
In Bayern gibt es in den Städten München, Augsburg, Neu-Ulm bereits Umweltzonen. Ab 2016 wird auch die Stadt Regensburg diese Maßnahme zur Reduzierung bzw. Einhaltung der EU-Grenzwerte zum Feinstaub, Stickstoffoxiden etc. einführen. Dies führt zu Einfahrtsbeschränkungen für die PKW-Kunden des innerstädtischen Einzelhandels. Der HBE fordert, maßvoll zu agieren und verstärkt den öffentlichen Personennahverkehr auszubauen und zu fördern. Für den Einzelhandel ist entscheidend, dass die Innenstädte und die dort ansässigen Händler für die Kunden jederzeit gut erreichbar sind. Aber auch der ungehinderte Zugang für Lieferanten muss gewährleistet sein.
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Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.
Die im Dezember 2022 verabschiedete 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Landeshauptstadt München sieht zur Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet u.a. ein mehrstufiges Fahrverbot für Dieselfahrzeuge im Bereich der Umweltzone vor. Das Diesel-Fahrverbot wird in drei Stufen ab dem 1.2.2023 eingeführt und beschränkt zunächst die Zufahrt in die erweiterte Umweltzone für Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter. Zum 1. Oktober 2023 wird in Stufe 2 diese Zufahrtsbeschränkung auf Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V ausgeweitet.
Weshalb werden Umweltzonen eingerichtet? Wie sind Umweltzonen gekennzeichnet? Wie sieht die Plakette aus? Besteht die Pflicht zum Kauf einer Plakette? Diese und weitere Themen behandelt das Praxiswissen Umweltzonen.
Aufgrund der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (sog. Luftqualitätsrichtlinie) ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die darin genannten Grenzwerte der Luftschadstoffe Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten.
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Eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag der großen Koalition sieht vor, die LKW-Maut auf alle Bundesstraßen auszuweiten. Hierfür wird aber ein längerer technischer und organisatorischer Vorlauf benötigt. Eine Umsetzung der Maßnahme auf das gesamte Netz der Bundesstraßen von fast 40.000 Kilometer wird deshalb schrittweise erfolgen. Zudem hat der Bundestag beschlossen, eine Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) ab dem 1. Januar 2016 einzuführen.
Der Handelsverband Bayern lehnt die Einführung der PKW-Maut ab, da künftige Änderungen der Infrastrukturabgabe losgelöst von der Kraftfahrzeugsteuer erfolgen sollen. Dies bedeutet letztlich eine zusätzliche finanzielle Belastung der Verbraucher und Kunden des Einzelhandels.
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Seit 1. Juli 2018 gilt die LKW-Maut auch auf allen Bundesstraßen in Deutschland, nachdem bereits vor mehr als 13 Jahren die Nutzung der Autobahnen für LKW mautpflichtig wurde. Bisher mussten Lastwagen ab 7,5 Tonnen bereits für rund 2300 Kilometer Bundesstraße Maut zahlen. Jetzt wurde die Pflicht auf das gesamte 39.000 Kilometer lange Bundesstraßennetz ausgedehnt. Erwartet werden aus der Lkw-Maut künftig Einnahmen von im Schnitt 7,2 Milliarden Euro pro Jahr, wenn zum 1. Januar 2019 auch neue Tarifsätze gelten. Das sind rund 2,5 Milliarden Euro mehr als bisher. Mit der Ausdehnung auf alle Bundesstraßen wird eine Vereinbarung der vorherigen Großen Koalition umgesetzt.
Aufgrund der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (sog. Luftqualitätsrichtlinie) ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die darin genannten Grenzwerte der Luftschadstoffe Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten.
Die Verfügbarkeit von ausreichend Parkraum in der Nähe des Einzelhandelsstandortes ist einer der wichtigsten Standortfaktoren. Um das vorhandene Angebot bedarfsgerecht für Kunden des Einzelhandels und der Innenstädte vorzuhalten, ist eine Bewirtschaftung des Angebotes notwendig.
Eine restriktive Parkraumpolitik mit dem Ziel, keinen weiteren Parkraum zu schaffen bzw. die vorhandenen Stellplätze zu reduzieren, benachteiligt den innerstädtischen Handel gegenüber den Standorten auf der grünen Wiese. Der HBE setzt sich dafür ein, dass geeignete Maßnahmen wie Parkraumkonzepte, Parkleitsysteme, angemessene Parkgebühren, kostenloses Kurzzeitparken und moderne Techniken wie z.B. Handy-Parken umgesetzt werden.
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