Im weit gefächerten Rechtsgebiet des Sozialversicherungsrechts unterstützt der HBE seine Mitgliedsunternehmen in allen für den Einzelhandel relevanten Fallkonstellationen.
Diese umfassen insbesondere die sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten bei Verträgen mit Schülern, Studenten, Praktikanten, Minijobbern oder Mitarbeitern in Altersteilzeit, aber auch Spezialthemen, wie beispielsweise die Abgaben zur Künstlersozialversicherung oder die besonderen Umlageverfahren.
Der HBE unterstützt seine Mitgliedsfirmen in diesem Bereich neben der außergerichtlichen Beratung und Vertretung auch durch die Gerichtsvertretung vor den Sozialgerichten.
Hinweis zu den Downloads
Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.
Die geltenden Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung betreffen sowohl Bereiche in der gewerblichen Wirtschaft und in Privathaushalten sowie die Beschäftigung im sogenannten „Übergangsbereich“ (bisher „Gleitzone“).
Die Künstlersozialversicherung (KSV) insgesamt umfasst die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für selbständige Künstler und Publizisten. Diese sind somit in dem Schutz der Sozialversicherung einbezogen.
Bis 31.12.2005 waren nur Kleinbetriebe am Ausgleichsverfahren beteiligt, aus dem Lohnfortzahlungskosten bei Arbeitsunfähigkeit von Auszubildenden und Arbeitern, sowie Mutterschaftskosten erstattet wurden. Mit Urteil vom 18.11.2003 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld aus dem Grund bejaht, weil nur für Kleinbetriebe eine Erstattung dieser Kosten durch die Teilnahme am Umlageverfahren (U2) vorgesehen ist. Darin liege ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz, der zu einer faktischen Diskriminierung von Frauen bei der Einstellung in Mittel- und Großbetrieben führe.
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