Der HBE berät Existenzgründer im Handel zu allen Belangen rund um eine Existenzgründung. Dazu gehören die Beratung bei der Businessplanerstellung, die Beantwortung von rechtlichen Fragen (wie zum Beispiel zur Rechtsformwahl, zu Unternehmenskaufverträgen und zu Mietverträgen), die Bereitstellung von Musterarbeitsverträgen, die arbeitsrechtliche Beratung bei Betriebsübernahmen und die Beratung zu Fördermöglichkeiten wie zum Beispiel Förderkredite und Existenzgründerzuschüsse. Darüber hinaus erhalten Existenzgründer beim HBE sämtliche Basisinformationen rund um die Existenzgründung.
Der HBE zeigt Wege zur Gründung sowie alle Rahmenbedingungen auf und berät bei den zu ergreifenden Schritten. Er unterstützt Existenzgründer mit Fachexpertise und betriebswirtschaftlichen/juristischem Know-How. Dazu gehört auch Beratung zu verbundgruppen- oder franchisespezifischen Themen. Dies ist für den Existenzgründer von hohem Wert, da er in der Regel Orientierungsbedarf hat und so Unsicherheiten beseitigt werden können. Selbstverständlich erfolgt die Beratung objektiv und orientiert sich an den individuellen Gegebenheiten und Umständen der Existenzgründung.
Hinweis zu den Downloads
Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.
Jahr für Jahr wagen viele Existenzgründer im bayerischen Einzelhandel den Sprung in die Selbständigkeit. Doch vor der Selbständigkeit gilt es, viele offene Fragen zu klären. Antworten auf diese Fragen gibt der kostenlose Leitfaden "Selbständig im Einzelhandel", der vom HBE mit Unterstützung der BBE Handelsberatung, des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und der Rid Stiftung erstellt wurde.
Existenzgründer erhalten beim HBE sämtliche Basisinformationen rund um die Existenzgründung. Dazu gehören u.a. branchenspezifische Kennzahlen, Standortinformationen, rechtliche Informationen zu Arbeits-, Vertrags- und Mietrecht. Diese sind bei der Erstellung eines individuellen Businessplanes unabdingbar, weil sie die objektive Basis für jedes Vorhaben darstellen.
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Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.
Jahr für Jahr wagen viele Existenzgründer im bayerischen Einzelhandel den Sprung in die Selbständigkeit. Doch vor der Selbständigkeit gilt es, viele offene Fragen zu klären. Antworten auf diese Fragen gibt der kostenlose Leitfaden "Selbständig im Einzelhandel", der vom HBE mit Unterstützung der BBE Handelsberatung, des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und der Rid Stiftung erstellt wurde.
Der HBE gibt Ihnen fachliche Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans, der die Basis für die gesamte Existenzgründung darstellt. Dabei geht der Leistungsumfang von der Bereitstellung eines Businessplanmusters über die Plausibilitätsprüfung bis hin zur Unterstützung bei der Ausarbeitung eines Geschäftskonzeptes.
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Der HBE berät zur betrieblichen und persönlichen Absicherung und zur Absicherung von Verbindlichkeiten. Dies umfasst die Analyse der privaten Lebenssituation und der Absicherung von Risiken, der betrieblichen Situation und der optimalen Absicherung von betrieblichen Risiken.
Ebenso beraten wir zu Absicherungsmöglichkeiten von betrieblichen Verpflichtungen, explizit auch über die Angebote der Bürgschaftsbank Bayern. Ziel der Beratung des HBE ist es, dem Existenzgründer dabei zu unterstützen, wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben in die Tat umsetzen zu können und somit eine Existenzgründung erst zu ermöglichen.
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Die Wahl der „richtigen“ Rechtsform spielt nicht nur bei der Unternehmensgründung eine wesentliche Rolle. Eine Unternehmensform, die sich am Anfang als optimal darstellt, kann sich im Lauf der Zeit wegen eintretender Veränderungen wie zum Beispiel Expansion, höherem Haftungsrisiko usw. auch als nachteilig erweisen. Es ist deshalb empfehlenswert, in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen, ob das „rechtliche Kleid“ des Unternehmens noch passt oder ob es nicht gewechselt werden sollte. Der HBE berät grundsätzlich zu Vor- und Nachteilen einzelner Rechtsformen und bei der Rechtsformwahl.
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Die „richtige“ Wahl der Rechtsform ist eine entscheidende Grundlage für den Bestand des Unternehmens. Über die Grundzüge der einzelnen Rechtsformen und die unterschiedlichen Organisationsstrukturen möchte dieses Praxiswissen informieren.
Der HBE berät Existenzgründer umfassend in allen Belangen der Existenzgründung. Dabei greift der HBE auch auf ein großes Kompetenz-Netzwerk aus dem HBE-Verbund zurück. Dazu gehören zum Beispiel die BBE Handelsberatung, die Bürgschaftsbank Bayern, die E-Commerce-Beratung elaboratum, die Bundesfachverbände , etc. – je nach Einzelfall und stets zum Wohle des Existenzgründers. Selbstverständlich unterhält der HBE auch ein großes Netzwerk an Ansprechpartnern bei Banken, Versicherungen und anderen Institutionen. Der Existenzgründer profitiert dabei vom Branchen-Know-How, zu dem er dank der Beratung des HBE direkten Zugang erhält. Darüber hinaus kann er mit dem Netzwerk des Verbands Geld sparen und seine wirtschaftlich sinnvollen Vorhaben in die Tat umsetzen.
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Jahr für Jahr wagen viele Existenzgründer im bayerischen Einzelhandel den Sprung in die Selbständigkeit. Doch vor der Selbständigkeit gilt es, viele offene Fragen zu klären. Antworten auf diese Fragen gibt der kostenlose Leitfaden "Selbständig im Einzelhandel", der vom HBE mit Unterstützung der BBE Handelsberatung, des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und der Rid Stiftung erstellt wurde.
Existenzgründungszuschüsse gehören ebenfalls zum Beratungsumfang des HBE – dabei wird individuell und objektiv auf die Bedürfnisse des Existenzgründers eingegangen und die individuell möglichen Zuschüsse weitergeleitet ausgearbeitet, Ziel ist es dem Gründer Zuschüsse der verschiedenen öffentlichen Stellen zu ermöglichen und bei der Beantragung zu unterstützen.
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