Für Einzelhandelsunternehmen ist es regelmäßig unumgänglich, für ihre Betriebsstätte bzw. Teile davon Ladenlokale oder andere Räumlichkeiten anzumieten. Für Unternehmer gelten dabei im Gegensatz zu Privatpersonen Besonderheiten bei den mietrechtlichen Vorschriften und erhöhte Anforderungen beim Abschluss sogenannter gewerblichen Mietverträge.
Der HBE bietet Ihnen daher auch an, einen beabsichtigten Mietvertrag vor dessen Abschluss zu prüfen und individuelle Klauseln zu erstellen. Bei Problemen mit Mieter oder Vermieter beraten und vertreten Sie die Spezialisten außergerichtlich, um sinnvolle Lösungen zu erzielen und Rechtsstreitigkeiten soweit wie möglich zu vermeiden.
Hinweis zu den Downloads
Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.
Miet- oder Pachtverträge über Geschäftsräume mit einer mehrjährigen Laufzeit ohne Vereinbarung einer sogenannten Wertsicherungsklausel sind heute nicht mehr vorstellbar. Der Grund liegt in dem Kaufkraftschwund unserer Währung. Bei stabilen Währungsverhältnissen sind solche Klauseln entbehrlich. Je stärker aber der Geldwert fällt, um so mehr wird der Gläubiger einer Geldforderung bestrebt sein, den ursprünglichen Wert seiner Forderung auch in Zukunft zu erhalten.
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