Für Einzelhandelsunternehmen ist es regelmäßig unumgänglich, für ihre Betriebsstätte bzw. Teile davon Ladenlokale oder andere Räumlichkeiten anzumieten. Für Unternehmer gelten dabei im Gegensatz zu Privatpersonen Besonderheiten bei den mietrechtlichen Vorschriften und erhöhte Anforderungen beim Abschluss sogenannter gewerblichen Mietverträge.
Der HBE bietet Ihnen daher auch an, einen beabsichtigten Mietvertrag vor dessen Abschluss zu prüfen und individuelle Klauseln zu erstellen. Bei Problemen mit Mieter oder Vermieter beraten und vertreten Sie die Spezialisten außergerichtlich, um sinnvolle Lösungen zu erzielen und Rechtsstreitigkeiten soweit wie möglich zu vermeiden.
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