Nahversorgung

 
 

Nahversorgung meint die wohnortnahe Versorgung mit Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs. Diese Aufgabe der Daseinsvorsorge ist vor allem im ländlichen Raum immer schwieriger zu erfüllen. Dabei ist gerade hier der Bedarf an wohnortnaher Versorgung besonders groß, da es dort zumeist keine ausreichenden Nahverkehrssysteme gibt.

Der Handelsverband Bayern setzt sich auf allen politischen Ebenen, die mit dem Thema Nahversorgung befasst sind, im Sinne der Mitgliedsbetriebe ein. Der HBE veranstaltet gemeinsam mit der CIMA Beratung+Management und dem Bayerischen Wirtschaftsministerium den Nahversorgungstag Bayern, um innovative Konzepte und gelungene Praxisbeispiele vorzustellen. Zudem arbeitet der HBE an der Dialogplattform „Perspektiven für den ländlichen Raum“ im Bundeswirtschaftsministerium mit, um neue Konzepte zu erarbeiten.

Regelungen zur Nahversorgung

Im aktuellen Landesentwicklungsprogramm Bayern sieht die Regelung zur Nahversorgung im Kapitel Einzelhandelsgroßprojekte vor, dass in jeder Gemeinde in Bayern Nahversorgungsbetriebe (Vollsortimenter, Discounter) mit einer Verkaufsfläche von mindestens 1.200 m² von der landesplanerischen Überprüfung der Verkaufsfläche freigestellt sind. Darüber hinaus sind je nach Größe der Kommune auch größere Verkaufsflächen zulässig. Der Handelsverband Bayern unterstützt diese Regelung, um eine Grundversorgung in allen Landesteilen zu ermöglichen.

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Hinweis zu den Downloads

Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.

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