Als Unternehmer schließen Sie im Laufe Ihres Geschäftslebens eine Vielzahl von Kaufverträgen und Werkverträgen mit Ihren Lieferanten und Kunden. Immer wieder werden dabei mangelhafte Artikel ge- bzw. verkauft oder hergestellt und es entstehen Gewährleistungs- und Rückabwicklungsprobleme.
Als Zwischenstation zwischen Lieferant und Kunde sind Sie dabei der besonderen Situation ausgesetzt, sich mit beiden Seiten arrangieren zu müssen – den Kunden zufriedenzustellen, aber auch Ihre Rechte gegenüber dem Lieferanten durchzusetzen.
Bei diesen vielschichtigen Problemen im Gewährleistungsrecht berät Sie der HBE umfassend und bietet Ihnen auch an, Sie außergerichtlich gegenüber Ihren Vertragspartnern bzw. deren Anwälten zu vertreten, um kostengünstige und sachgerechte Lösungen zu finden.
Hinweis zu den Downloads
Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.
Für Kaufverträge, die ab 01.01.2022 abgeschlossen wurden, treten aufgrund der Umsetzung der Warenkaufrichtlinie der EU in das deutsche Recht umfassende Änderungen ein. Auf diese Kaufverträge findet das in diesem Praxiswissen dargestellte Gewährleistungsrecht Anwendung.
Das Ausstellen von Gutscheinen wird im Einzelhandel immer beliebter und verbreiteter. Eine gesetzliche Definition für Gutscheine gibt es nicht. Ein Gutschein beinhaltet regelmäßig das Recht, sich eine Ware oder Dienstleistung des Ausstellers auszusuchen, die dem im Gutschein angegebenen Wert entspricht.
Am 1. Januar 2002 trat das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft. Neben einer Vielzahl von strukturellen Veränderungen wurde insbesondere das Kaufvertrags- und Gewährleistungsrecht neu geregelt.
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