Eine Ausbildung im Handel bietet jungen Menschen hervorragende Perspektiven. Im Einzelhandel ist Karriere mit Lehre der Normalfall. Der Handelsverband Bayern berät Unternehmen über die Voraussetzungen, die sie als Ausbildungsbetrieb erfüllen müssen. Eine Zusammenfassung aller notwendigen Schritte vor, während und zum Abschluss der Ausbildung finden Sie in unseren HBE-Praxiswisssen.
Hinweis zu den Downloads
Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bildet die Grundlage für das deutsche System der beruflichen Bildung und gibt die Rahmenbedingungen vor. Mit der Novellierung soll der Stellenwert der Berufsbildung gestärkt und an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Das neue Berufsbildungsgesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Nach den §§ 20 – 24 Berufsbildungsgesetz (BBiG) darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Wer nicht über diese Eignung verfügt, darf nur dann Auszubildende einstellen, wenn er ausdrücklich einen besonderen Ausbilder bestellt, der die persönliche und fachliche Eignung nachweisen kann. Darüber hinaus muss auch die Ausbildungsstätte geeignet sein.
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