Werbung ist im Einzelhandel unerlässlich, um potentielle Kunden auf das eigene Angebot aufmerksam zu machen. Allerdings ist Werbung nicht in jeder Form zulässig. Der HBE berät Sie daher über rechtswirksame Werbeaussagen und -anzeigen.
Sie können den Spezialisten des HBE eine beabsichtigte Werbung vorab vorlegen und prüfen lassen. Kommt es wegen einer Wettbewerbshandlung gleichwohl zu Auseinandersetzungen, vertritt Sie der HBE außergerichtlich gegenüber Ihrem Mitbewerber sowie in der Einigungsstelle vor der Industrie- und Handelskammer zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten, um die Angelegenheiten außerhalb der Justiz kostengünstig zu regeln. Ferner verfolgt der HBE Wettbewerbsverstöße von Marktteilnehmern und sorgt so dafür, dass Sie keinen Nachteil gegenüber Mitbewerbern haben.
Haben Sie eine rechtliche Frage, die wir Ihnen hier nicht beantworten konnten? Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Ansprechpartner oder schreiben Sie uns eine Nachricht.