In jedem Betrieb mit mindestens fünf Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden. Was für Rechte ein Betriebsrat hat und wie die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu erfolgen hat, wird durch das Betriebsverfassungsrecht geregelt.
Fragestellungen ergeben sich hier immer wieder bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratswahl, den Schulungsansprüchen einzelner Betriebsräte, dem Umfang von Mitbestimmungsrechten, der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen oder der Einsetzung einer Einigungsstelle.
In dieser komplexen Materie berät und vertritt der HBE seine Mitgliedsunternehmen durch außergerichtliche Beratung und praxisorientierte Hilfestellungen bis hin zur gerichtlichen Vertretung vor den Arbeitsgerichten in allen Instanzen.
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