Der Handelsverband Bayern berät Unternehmen zu allen Themen rund um die Ausbildung. Hierzu zählen Informationen über die Anrechnung von Berufsschulzeiten, die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder auch arbeitsrechtliche Fragen (z. B. Kündigungen während der Ausbildungszeit, usw.).
Hinweis zu den Downloads
Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.
Bei der Anrechnung der Berufsschulzeiten gilt der Manteltarifvertrag vom 5. August 2008. Grundsätzlich wird eine tarifliche Arbeitszeit von 37,5 Stunden zu Grunde gelegt. Weiterhin ist das Jugendarbeitsschutzgesetz bei minderjährigen Auszubildenden zu beachten.
Dieses Praxiswissen gibt einen Überblick über die Ausbildungsdauer, die Ausbildungsvergütung, den Urlaubsanspruch in der Ausbildung, Urlaubsgeld für Auszubildende, Sonderzuwendungen und Vermögenswirksame Leistungen.
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