Der HBE berät Sie zu unternehmensindividuellen Steuerfragen, wie zum Beispiel bei der Bewertung ihres Warenlagers oder der Bewertung von einzelnen steuerlichen Sachverhalten (z.B. in der Erbschafts- oder Gewerbesteuer). Gerne beraten wir auch zu Vergütungsverträgen von Steuerberatern und Buchhaltern. Auch betreibt der HBE Interessensvertretung in der Steuerpolitik für den Einzelhandel.
Gerne beraten wir Sie bei der Bewertung des Warenlagers, wie zum Beispiel vor einer Inventur. Auch liefern wir Ihnen gerne – je nach Verfügbarkeit - Vergleichszahlen zu branchenspezifischen Teilwertabschlägen oder Nutzungsdauern. Dies unterstützt Sie bei der Erstellung des Jahresabschlusses und ggf. bei einer anstehenden Betriebsprüfung. Dieser branchenspezifische Service ist für HBE-Mitglieder selbstverständlich kostenlos.
Gerne beraten wir Sie zu steuerlichen Vor- und Nachteilen von Unternehmensrechtsformen im Rahmen einer umfassenden Beratung zur Rechtsformwahl, speziell bei Existenzgründern oder bei Umfirmierungen, z.B. im Rahmen von Änderungen bei der Gesellschafterstruktur.
Der HBE vertritt die steuerpolitischen Interessen der Mitgliedsbetriebe gegenüber Staat, Politik und Staatsverwaltung.
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