Der HBE ist die tarifvertragsschließende Partei im Einzelhandel auf Arbeitgeberseite und setzt sich in Verhandlungen mit der Gewerkschaft Ver.di zugunsten seiner Mitgliedsunternehmen für eine moderate und wirtschaftliche Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen in den Tarifverträgen ein.
Darüber hinaus hat der HBE durch die Einrichtung eines sog. Streikfonds für alle teilnehmenden Mitgliedsunternehmen auch eine gute Absicherung für den Fall von Streikmaßnahmen errichtet.
Der HBE stellt seinen Mitgliedsunternehmen sämtliche Tarifverträge des Bayerischen Einzelhandels zum Download zur Verfügung. Diese sind nachfolgend aufgelistet.
Die Gehaltsstrukturen und die Entwicklung der Löhne und Gehälter sowie der Vorsorgeleistungen im Einzelhandel während der letzten Jahre können Sie den folgenden Tarifverträgen entnehmen.
Hinweis zu den Downloads
Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.
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Die Regelungen des im Einzelhandel einschlägigen Manteltarifvertrags sowie des Tarifvertrags über Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen können Sie den nachfolgenden Tarifverträgen entnehmen:
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Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.
Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 09.12.2013 mit Einlegeblatt zu §5 MTV gemäß Tarifabschluss vom 9. Dezember 2013
Rahmentarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 23. April 2001 in der Fassung des Ergänzungstarifvertrages vom 06.07.2011
Tarifvertrag über Sonderzahlung (Urlaubsgeld und Sonderzuwendung) vom 05.08.2008 für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern in der Fassung des Ergänzungstarifvertrages vom 06.07.2011
Der Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit wurde aufgrund einer Änderung des Altersteilzeitgesetzes zum 30.06.2004 gekündigt. Seitdem befindet er sich in nachfolgendem, gekündigtem Zustand:
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Die Downloads können Musterverträge beinhalten, welche standardisierte Vorschläge darstellen. Vor Verwendung sollen diese deshalb aufmerksam gelesen und auf eine Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall überprüft werden. Bei eventuellen Ergänzungen oder Abänderungen helfen Ihnen die Spezialisten in den Bezirken des HBE gerne weiter.
Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit vom 9. März 2001 gültig ab 1. Juli 2000 gekündigt zum 30.06.2004.
Den Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge, welcher seit dem Jahr 2005 unverändert ist, können Sie nachfolgend einsehen:
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Tarifvertrag über die tarifliche Altersvorsorge gültig ab 1. Januar 2005
Im Jahr 2006 einigten sich die Tarifvertragsparteien auf einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung, welcher seitdem unverändert in Kraft ist:
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Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung vom 30. Januar 2006 gültig ab 1. Januar 2006
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
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