Der HBE ist die tarifvertragsschließende Partei im Einzelhandel auf Arbeitgeberseite und setzt sich in Verhandlungen mit der Gewerkschaft Ver.di zugunsten seiner Mitgliedsunternehmen für eine moderate und wirtschaftliche Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen in den Tarifverträgen ein.
Darüber hinaus hat der HBE durch die Einrichtung eines sog. Streikfonds für alle teilnehmenden Mitgliedsunternehmen auch eine gute Absicherung für den Fall von Streikmaßnahmen errichtet.
Der HBE stellt seinen Mitgliedsunternehmen sämtliche Tarifverträge des Bayerischen Einzelhandels zum Download zur Verfügung. Diese sind nachfolgend aufgelistet.
Die Gehaltsstrukturen und die Entwicklung der Löhne und Gehälter sowie der Vorsorgeleistungen im Einzelhandel während der letzten Jahre können Sie den folgenden Tarifverträgen entnehmen.
Die Regelungen des im Einzelhandel einschlägigen Manteltarifvertrags sowie des Tarifvertrags über Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen können Sie den nachfolgenden Tarifverträgen entnehmen:
Der Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit wurde aufgrund einer Änderung des Altersteilzeitgesetzes zum 30.06.2004 gekündigt. Seitdem befindet er sich in nachfolgendem, gekündigtem Zustand:
Der Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit wurde aufgrund einer Änderung des Altersteilzeitgesetzes zum 30.06.2004 gekündigt. Seitdem befindet er sich in nachfolgendem, gekündigtem Zustand:
Im Jahr 2006 einigten sich die Tarifvertragsparteien auf einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung, welcher seitdem unverändert in Kraft ist:
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