Die Höhe des tariflichen Urlaubsgeldes ist seit 1999 nicht einheitlich geregelt und hängt von der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung ab.
Die Höhe des tariflichen Urlaubsgeldes ist wegen fehlender Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge seit der Lohn- und Gehaltsrunde 1999 abhängig von der konkreten Fallgestaltung.
Die hier unter 1. aufgeführten Beträge basieren auf der Tariferhöhung,
die zum 11.06.2024 wirksam geworden ist und für die Berechnung des
Urlaubsgeldes 2024 heranzuziehen ist.
Folgende Fälle sind zu unterscheiden:
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Zur Begründung siehe Anmerkungen.
Aber nur, falls das Arbeitsverhältnis bis 31.12.1999
begründet wurde.
856,16 Euro (Vollzeitbeschäftigte)
Anmerkungen
