Die Landesplanung schafft die rechtlichen Grundlagen zur Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten in Bayern. Der Handelsverband steht in direktem Kontakt mit der Obersten Landesplanungsbehörde, die insbesondere für das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) zuständig ist. Im Landesplanungsbeirat und Arbeitskreisen arbeitet der HBE aktiv mit und vertritt die Interessen der Mitglieder.
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) ist das fachübergreifende Konzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Entwicklung und Ordnung Bayerns. In den Zielen und Grundsätzen des Kapitels Wirtschaft sind die Beurteilungskriterien zur Ansiedlung und Verkaufsflächengröße von Einzelhandelsgroßprojekten festgelegt. Der Handelsverband Bayern bringt sich hier im Sinne seiner Mitglieder ein, gibt Stellungnahmen gegenüber der Politik ab und nimmt an Anhörungen in den Ausschüssen des Landtags teil.
Das Spannungsfeld zwischen den zentralen integrierten Einzelhandelsstandorten Innenstadt bzw. Ortszentrum und den peripher gelegenen Standorten auf der grünen Wiese besteht trotz des virtuellen Standortes Internet wie bisher. Es bedarf noch immer einer raumverträglichen Regelung, damit die innerstädtischen Standorte weiterhin funktionsfähig und attraktiv bleiben. Ein Einzelhandelsbetrieb mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m² gilt, unabhängig vom Sortiment, als großflächig und wird deshalb in der Regel einer landesplanerischen und städtebaulichen Prüfung unterzogen. Der Handelsverband Bayern ist in die Abstimmung vor Ort eingebunden und gibt im Rahmen von Raumordnungsverfahren und Bauleitplanverfahren Stellungnahmen ab, um die Interessen seiner Mitgliedsbetriebe einzubringen.
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