Der HBE vertritt nicht nur die Interessen des Einzelhandels in Bayern gegenüber Politik und Öffentlichkeit, sondern er unterstützt seine Mitglieder auch mit zahlreichen Dienstleistungen. So stehen zu allen einzelhandelsrelevanten Fragen umfangreiche Praxiswissen zur Verfügung.
Diese Informationsblätter können Mitgliedsunternehmen kostenlos downloaden. Darin finden sich Checklisten, Musterverträge sowie wichtige Formblätter oder Hinweise. Ob Arbeitsrecht, Betriebswirtschaft, Ausbildung oder Online-Handel: Alle wichtigen Themen haben wir in unseren HBE-Praxiswissen ausführlich aufgearbeitet. Hinzu kommen zahlreiche einzelhandelsrelevanten Spezialthemen wie z.B. Ladendiebstahl, GEMA oder Kundenansprache. Selbstverständlich werden unsere Praxiswissen laufend inhaltlich aktualisiert.
Hinweise zu den Downloads:
Die nachfolgenden Dateien sind teils nur für Mitglieder des HBE zugänglich. Jeder Inhalt wird in gekürzter Form vorgestellt.
Um die geschützten Dateien herunterladen zu können loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich als Mitglied des HBE.
Abmahnungen und Kündigungen sind sogenannte zugangsbedürftige Willenserklärungen. Dies bedeutet, dass sie erst dann Wirksamkeit entfalten, wenn sie dem Arbeitnehmer zugegangen sind.
Bei jedem Tarifabschluss stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, ob bei Mitarbeitern, die nicht lediglich nach Tarif bezahlt werden, sondern die zusätzliche übertarifliche Entgelte erhalten, diese wegen der Tariferhöhung angerechnet werden können.
Nach § 16 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hat der Ausbildende dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Diese Pflicht ist unabhängig davon, ob die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt worden ist oder nicht. Das Zeugnis ist auch dann auszustellen, wenn der Auszubildende im Anschluss an die Berufsausbildung in ein Dauerarbeitsverhältnis vom gleichen Arbeitgeber übernommen wird.
Jeder Arbeitnehmer - auch geringfügig Beschäftigte und Aushilfen - hat einen einklagbaren Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Auch eine kurze Beschäftigungszeit, sogar von nur wenigen Tagen, befreit nicht von der Verpflichtung, ein Zeugnis zu erteilen.
Vom 20. November bis zum 18. Dezember 2022 findet die Fußballweltmeisterschaft in Katar statt. Die WM 2022 ist eine Veranstaltung der FIFA (Fédération Internationale de Football Association). Wenn Einzelhändler ihre Produkte im Kontext der Weltmeisterschaft vermarkten möchten, gibt es insbesondere die Schutzrechte der FIFA zu beachten, denn die Medien-, Marketing-, Lizenzierungs- und Ticketing-Rechte liegen ausschließlich in den Händen der FIFA.
Der Wettbewerb zwischen den gewachsenen Innenstädten, den Stadtteilzentren, dem großflächigen Einzelhandel auf der grünen Wiese und dem virtuellen Standort Internet wächst und verschärft sich zunehmend. Gerade in unserer hochmobilen Gesellschaft, in der es für den größten Teil der Bevölkerung möglich ist, viele verschiedene Orte zum Einkaufen, Kultur und Freizeit zu erreichen, muss der gemeinsame Standort Innenstadt gestärkt und deutlicher in das Bewusstsein der Bevölkerung gerückt werden. Aktive Werbegemeinschaften können hierzu beitragen.
Im Bereich Einzelhandel stehen Ihnen unterschiedlichste Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Je nachdem in welchem Bereich Sie sich weiterbilden möchten, können Sie zwischen den nachfolgend genannten Berufsbildern je nach Ihrer vorhandenen Qualifizierung wählen.
Die Höhe des tariflichen Weihnachtsgeldes ist wegen fehlender Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge seit der Lohn- und Gehaltsrunde 1999 abhängig von der konkreten Fallgestaltung.
Die Höhe des tariflichen Weihnachtsgeldes ist wegen fehlender Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge seit der Lohn- und Gehaltsrunde 1999 abhängig von der konkreten Fallgestaltung
Die Praxis vieler Betriebe im Einzelhandel, ihre Beschäftigten am 24. und 31. Dezember nur halbtags zu beschäftigen und die Arbeit am Faschingsdienstag ganz oder teilweise ausfallen zu lassen, führt immer wieder zu Rechtsunsicherheiten hinsichtlich Ladenschluss, Bezahlung und Urlaub. Diese und andere Rechtsfragen sollen im Folgenden kurz erläutert werden.
Das Verpackungsgesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen; VerpackG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Die grundsätzlichen Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung bleiben weiter bestehen und werden ergänzt. Wie bisher, müssen Erstinverkehrbringer von Verpackungen und (Online)-Händler für die Entsorgung der Verpackungen, die sie in den Markt bringen, Lizenzierungs- bzw. Beteiligungsentgelte an ein Duales System abführen. Neben den Zahlungen müssen sich die betreffenden Unternehmen künftig bei der neugegründeten, sogenannten Zentralen Stelle Verpackungsregister verpflichtend registrieren.
In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz des Bundes (LadSchlG). Danach müssen Verkaufsstellen, d.h. Ladengeschäfte aller Art sowie sonstige Verkaufsstände an Sonn- und Feiertagen und montags bis samstags ab 20:00 Uhr und bis 06:00 Uhr geschlossen sein (§ 3 Lad-SchlG). Das Gesetz sieht hierzu Ausnahmen vor. Im Zusammenhang mit verkaufsfördernden Aktionen stellt sich immer wieder die Frage, unter welchen Voraussetzungen vom Ladenschlussgesetz abgewichen werden darf und was dabei rechtlich zu beachten ist.
Ziel des Verkaufsgespräches muss es sein, dem Kunden zu vermitteln, dass das Produkt im wahrsten Sinne des Wortes preiswert ist - also aufgrund des individuellen Nutzens seinen Preis wert ist! Wie man das erreicht? Spezialisten gehen nach vier Grundregeln vor.
Bereits in den ersten Sekunden des Kontakts bilden sich Kunden ein Urteil über Sie. Zu diesem Zeitpunkt ist ein Gespräch noch gar nicht richtig in Gang gekommen und dennoch hat der Kunde schon einen Eindruck, ob Sie ihm sympathisch sind oder nicht. Ihre Körpersprache fließt – bewusst oder unbewusst – ganz wesentlich in die Urteilsbildung des Kunden ein.
Mit der Güte des Verkaufspersonals steht und fällt also der Erfolg in Ihrem Geschäft. Die Konsequenz daraus muss sein, die Technik der Verkaufsgesprächsführung immer wieder auf den Prüfstand zu stellen und sorgfältig zu trainieren. Das vorliegende Blatt soll dazu Anregungen geben.
Kunden sind heute durch die Vielzahl der Informationsmöglichkeiten besser informiert, kritischer und anspruchsvoller denn je: Sie erwarten von den Mitarbeitern im Einzelhandel eine individuelle, auf ihre persönlichen Wünsche eingehende Beratung, sie wollen detailliert über die Produkte, ihre Eigenschaften, Qualitätsmerkmale, Handhabung und Verwendung informiert werden. VerkäuferInnen stehen im direkten Kundenkontakt und verfügen über sehr gute Kenntnisse der Waren und Dienstleistungen, die sie anbieten.
Zum 01. April 2016 traten die neuen Vorschriften des VSBG in Kraft. Damit wurden die europäischen Vorgaben der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ADR-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt. Die ADR-Richtlinie und das VSBG als nationales Umsetzungsgesetz dürfen nicht mit der ODR-Verordnung verwechselt werden, die ebenfalls neue Informationspflichten vorsieht. Die ODR-Verordnung gilt für Online-Händler, während die Vorgaben der ADR-Richtlinie auch von Händlern beachtet werden müssen, die ausschließlich stationär tätig sind.
Umsetzung der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie, Änderungen und Informationspflichten im stationären Handel
Zum 13.06.2014 sind durch Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie diverse Änderungen im gesamten Bereich des Verbraucherrechts in Kraft getreten. Nunmehr sind nicht allein im Online-Handel diverse Informationspflichten zu beachten, sondern auch bei Verbrauchergeschäften, die in stationären Geschäftsräumen abgeschlossen werden. Dieses Praxiswissen informiert über die Änderungen im stationären Handel.
Zum 13.06.2014 sind durch Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie diverse Änderungen im gesamten Bereich des Verbraucherrechts in Kraft getreten. Von den Änderungen betroffen sind sowohl Vertragsschlüsse im stationären Handel, als auch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Geschäfte und Fernabsatzgeschäfte. Dieses Praxiswissen informiert über die wesentlichen Änderungen im Onlinehandel.
Im Juni 2010 wurde die Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG umgesetzt, was erhebliche Änderungen bei der Werbung für die Finanzierung des Kaufs von Konsumgütern ergeben hat. Die Richtlinie beabsichtigt, Informationen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Kreditvertrages beim Warenkauf in allen Mitgliedsstaaten der EU zu standardisieren. Die Änderungen betreffen sämtliche Werbemaßnahmen, unabhängig davon, ob es sich um Zeitungsinserate, Werbespots, Flyer oder Internetwerbung handelt.
Die Höhe des tariflichen Urlaubsgeldes ist wegen fehlender Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge seit der Lohn- und Gehaltsrunde 1999 abhängig von der konkreten Fallgestaltung.
Fragen des Urlaubs und damit verbundene Ansprüche bereiten in Betrieben oftmals Schwierigkeiten, da die rechtliche Seite in vielen Fällen nicht (ausreichend) bekannt ist. Das vorliegende HBE-Praxiswissen fasst die wesentlichen Punkte zusammen.
Eine vorausschauend geplante Unternehmensnachfolge kommt allen Beteiligten (derzeitiger und zukünftiger Inhaber sowie Mitarbeitern) zugute. Sachlichen betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen stehen persönliche und familiäre Einflussfaktoren gegenüber. Das vorliegende Praxiswissen bietet wichtige Unterstützung für Übergeber sowie Nachfolger.
Die „richtige“ Wahl der Rechtsform ist eine entscheidende Grundlage für den Bestand des Unternehmens. Über die Grundzüge der einzelnen Rechtsformen und die unterschiedlichen Organisationsstrukturen möchte dieses Praxiswissen informieren.
Weshalb werden Umweltzonen eingerichtet? Wie sind Umweltzonen gekennzeichnet? Wie sieht die Plakette aus? Besteht die Pflicht zum Kauf einer Plakette? Diese und weitere Themen behandelt das Praxiswissen Umweltzonen.
Die Forderung nach nachhaltigem ökologieorientierten Handeln, die sich früher im Wesentlichen an Industrie und Verbraucher gerichtet hat, wird in zunehmendem Maße auch an Handelsunternehmen gestellt.
Bis 31.12.2005 waren nur Kleinbetriebe am Ausgleichsverfahren beteiligt, aus dem Lohnfortzahlungskosten bei Arbeitsunfähigkeit von Auszubildenden und Arbeitern, sowie Mutterschaftskosten erstattet wurden. Mit Urteil vom 18.11.2003 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld aus dem Grund bejaht, weil nur für Kleinbetriebe eine Erstattung dieser Kosten durch die Teilnahme am Umlageverfahren (U2) vorgesehen ist. Darin liege ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz, der zu einer faktischen Diskriminierung von Frauen bei der Einstellung in Mittel- und Großbetrieben führe.
Teilzeitbeschäftigt ist nach gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, also der Arbeitnehmer unregelmäßig beschäftigt, so ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt eines bis zu einem Jahr reichenden Beschäftigungszeitraumes unter der eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers liegt.
Nach der Satzung des HBE können HBE-Mitglieder erklären, dass sie im Rahmen ihrer Mitgliedschaft keine Bindung an die Tarifverträge wünschen.
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.