Praxiswissen
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Kaufleute im Einzelhandel

Kunden sind heute durch die Vielzahl der Informationsmöglichkeiten (z.B. Internet) besser informiert, kritischer und anspruchsvoller denn je: Sie erwarten von den Mitarbeitern im Einzelhandel eine individuelle, auf ihre persönlichen Wünsche eingehende Beratung, sie wollen detailliert über die Produkte, ihre Eigenschaften, Qualitätsmerkmale, Handhabung und Verwendung informiert werden.

Bildung Berufsbilder

Kunden((GENDERNOTICE)) sind heute durch die Vielzahl der Informationsmöglichkeiten besser informiert, kritischer und anspruchsvoller denn je: Sie erwarten von den Mitarbeitern im Einzelhandel eine individuelle, auf ihre persönlichen Wünsche eingehende Beratung und wollen detailliert über die Produkte, ihre Eigenschaften, Qualitätsmerkmale, Handhabung und Verwendung informiert werden. 

Schwerpunkte der Berufsausbildung Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel liegen im Verkauf, dem Warensortiment, der Werbung und der Verkaufsförderung. Es wird das Führen von situationsgerechten und kundenbezogenen Verkaufsgesprächen vermittelt und welche waren- und produktbezogenen Informationen zu einer guten Beratung gehören.

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1. Dauer der Ausbildung

Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre, kann aber verkürzt werden. Hier wird unterschieden zwischen Pflichtanerkennung und freiwilliger Anerkennung:

Pflichtanerkennung

Der erfolgreiche Besuch eines Berufsgrundschuljahres bzw. einer ein- oder mehrjährigen Berufsfachschule ist einem Ausbildungsberuf des jeweiligen Berufsfeldes anzurechnen, und zwar als erstes Jahr der Berufsausbildung. Dies bedeutet, dass die betriebliche Ausbildung mit dem zweiten Ausbildungsjahr beginnt und der Auszubildende auch die Vergütung des zweiten Jahres erhält.


Freiwillige Anerkennung

Sie können sich mit Ihrem Auszubildenden bei Abschluss des Berufsausbildungsvertrags (spätestens aber ein Jahr vor dem vertraglichen Ausbildungsende) auf eine Verkürzung der Ausbildungszeit einigen, wenn der Auszubildende eine entsprechende schulische Vorbildung oder berufliche Kenntnisse hat.


Verkürzungsmöglichkeiten:

  • Mittlere Reife: Verkürzung um sechs Monate (Einschulung in die Jahrgangsstufe 10 der Berufsschule). 
  • Abitur/Fachhochschulreife: Verkürzung um zwölf Monate (Einschulung in die Jahrgangsstufe 11 der Berufsschule). 
  • Auszubildende über 21 Jahre: Verkürzung um zwölf Monate. 
  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Beruf: Verkürzung um zwölf Monate. 
  • Die Verkürzung wird kann bereits bei Abschluss des Ausbildungsvertrages oder nachträglich beantragt werden.

2. Inhalte der Ausbildung

Im Rahmen der Berufsausbildung werden obligatorisch folgende Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt:

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten

  • Waren- und Dienstleistungsangebot des Ausbildungsbetriebs#
  • Warenpräsentation und Werbemaßnahmen 
  • Preiskalkulation
  • Warenbestandskontrolle 
  • Warenannahme und -lagerung
  • Verkaufen von Waren
  • Servicebereich Kasse
  • Einzelhandelsprozesse

Abschnitt B: Berufsprofilgebende Fertigkeiten in den Wahlqualifikationen nach § 5 Abs. 3 VerkEHKflAusbV; davon ist eine im Ausbildungsvertrag auszuweisen

  • Sicherstellung der Warenpräsenz
  • Beratung von Kunden
  • Kassensystemdaten und Kundenservice
  • Werbung und Verkaufsförderung

Abschnitt C: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen nach § 5 Abs. 4 VerkEHKflAusbV; davon sind drei im Ausbildungsvertrag auszuweisen

  • Beratung von Kunden in komplexen Situationen 
  • Beschaffung von Waren 
  • Warenbestandssteuerung
  • kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Marketingmaßnahmen 
  • Onlinehandel (vorher: „IT-Anwendungen“)
  • Mitarbeiterführung und -entwicklung 
  • Vorbereitung unternehmerischer Selbständigkeit

Abschnitt D: Wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

  • Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften 
  • Bedeutung und Struktur des Einzelhandels und des Ausbildungsbetriebs
  • Information und Kommunikation 
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 
  • Umweltschutz

Die frühere Wahlqualifikation „IT-Anwendungen“ wurde zur Wahlqualifikation „Online-Handel“ weiterentwickelt. Sie konzentriert sich bei den Kaufleuten im Einzelhandel auf den Vertrieb von Waren an Endverbraucher über das Internet und wendet sich insbesondere an Handelsunternehmen, die Mitarbeiter sowohl im stationären als auch im Onlinegeschäft einsetzen.

3. Sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung

Inhaltlich weiter konkretisiert werden die oben genannten Inhalte im sog. „Ausbildungsrahmenplan“ und in den „Grundlegenden Besonderheiten der einzelnen Fachbereiche“, die als Anhänge der Verordnung beigefügt sind. Der Ausbildungsrahmenplan gibt an, welche Inhalte in welchen Ausbildungsabschnitten vermittelt werden sollen. Es handelt sich dabei um Fertigkeiten und Kenntnisse, die für alle Branchen wesentlich sind. Der Ausbildungsrahmenplan soll der Orientierung dienen. Es kann jedoch eine davon abweichende sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsinhaltes erfolgen, wenn entweder eine berufsfeldbezogene Grundbildung bereits vorliegt oder betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erforderlich machen.

4. Dokumentation der Ausbildung

Pflicht des Ausbildenden: Erstellung eines Ausbildungsplans 

Der ausbildende Betrieb hat einen Ausbildungsplan zu erstellen, der sich am Ausbildungsrahmenplan orientiert und durch die Vermittlung sortimentsbezogener Kenntnisse ergänzt wird. Dieser Ausbildungsplan ist mit dem Berufsausbildungsvertrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer zur Eintragung abzugeben.


Pflicht des Auszubildenden: Erstellung eines Berichtshefts 

Der Auszubildende hat ein Berichtsheft zu führen, das als Nachweis der Ausbildung dient. Dieses Berichtsheft darf der Auszubildende während der Ausbildungszeit führen. Der Ausbilder hat die ordnungsgemäße Führung durch regelmäßiges Abzeichnen des Berichtsheftes zu überwachen. Berichtshefte sind dem Auszubildenden kostenlos zur Verfügung zu stellen und können handschriftlich oder teilweise bereits digital geführt werden. 

Der Ausbildungsnachweis in elektronischer Form wird dann als „Online-Berichtsheft“ ge führt. Allerdings muss dieses aktuell noch in ausgedruckter und vom Ausbildenden abgezeichneter Form in der mündlichen Prüfung vorgelegt werden.

5. Berufsschule

Die betriebliche Ausbildung wird ergänzt durch die Ausbildung in der Berufsschule. Der Auszubildende ist für den Besuch der Berufsschule freizustellen. Über die Anrechnung der Berufsschulzeiten auf die betriebliche Arbeitszeit informiert das HBE-Praxiswissen „Anrechnung von Berufsschulzeiten“.

Die Inhalte der schulischen Ausbildung basieren auf dem Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz und lassen sich in folgende Lernfelder zusammenfassen:

1. Ausbildungsjahr

  • Das Einzelhandelsunternehmen repräsentieren
  • Verkaufsgespräche kundenorientiert führen
  • Kunden im Servicebereich Kasse betreuen
  • Waren präsentieren
  • Werben und den Verkauf fördern 

2. Ausbildungsjahr

  • Waren beschaffen
  • Waren annehmen, lagern, pflegen
  • Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren
  • Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen
  • Besondere Verkaufssituationen bewältigen 

3. Ausbildungsjahr

  • Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern 
  • Mit Marketingkonzepten Kunden gewinnen und binden 
  • Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen 
  • Ein Einzelhandelsunternehmen leiten und entwickeln

6. Prüfungen

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen und erfolgt als sog. Gestreckte Abschlussprüfung (GAP). Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Es werden beide Teil-Prüfungen bewertet!

Teil 1 der GAP (Zeitpunkt: Ende des zweiten Ausbildungsjahres)

PrüfungsfachForm / DauerInhalte

Verkauf und Werbemaßnahmen

schriftlich 90 Minuten

Werbemaßnahmen einsetzen

Beratungs- und Verkaufsgespräche unter Anwendung von Waren- und Kommunikationskenntnissenführen

Waren kunden- und dienstleistungsorientiert verkaufen

Beschwerden und Reklamationen bearbeiten

Formen der Konfliktlösung anwenden

verkaufsrelevante Rechtsvorschriften einhalten

Warenwirtschaft und Kalkulation

schriftlich 60 Minuten

Wareneingang und Warenlagerung kontrollierenund erfassen

Warenwirtschaftsdaten für die Steuerung und Kontrolle des Warenflusses sowie die Preiskalkulationnutzen und daraus Handlungsvorschläge ableiten

verkaufsbezogene Rechenvorgänge durchführen

Wirtschafts- und Sozialkunde

schriftlich 60 Minuten

Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftlicheZusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen

Teil 2 GAP (Zeitpunkt: Ende des dritten Ausbildungsjahres)

PrüfungsfachForm / DauerInhalte

Geschäftsprozesse im Einzelhandel

schriftlich 120 Minuten

Komplexe Arbeitsaufträge handlungsorientiert bearbeiten

Fachliche, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge analysieren

Lösungen entwickeln und dabei Instrumente der betriebswirtschaftlichen Steuerung und Kontrolle,der Personalwirtschaft und des Marketing nutzen

Zugrunde zu legen sind bei der Aufgabenstellungdie Gebiete

- Einkauf 

- Sortimentsgestaltung 

- logistische Prozesse 

- Verkauf

Fachgespräch in der Wahlqualifikation

mündlichmax. 20 Minuten; 15 Minuten Vorbereitungszeit

Berufstypische Aufgabenstellungen erfassen

Probleme und Vorgehensweisen erörtern

Problemlösungen entwickeln und begründen sowiedabei Warenkenntnisse nutzen

kunden- und serviceorientiert handeln und dabeiwirtschaftliche und ökologische Zusammenhängeberücksichtigen sowie Rechtsvorschriften anwenden

Ablauf der mündlichen Prüfung/Fachgespräch

  • Eine der drei im Ausbildungsvertrag ausgewiesenen Wahlqualifikationen ist Grundlage für die Aufgabenstellungen.
  • Der Prüfungsausschuss stellt zwei praxisbezogene Aufgaben zur Wahl und der Prüfling wählt davon eine Aufgabe aus.
  • Das Fachgespräch wird mit einer Darstellung des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet.
  • Ein im Betrieb vermittelter und im Ausbildungsnachweis dokumentierter Warenbereich ist im Fachgespräch zu berücksichtigen.

Gewichtung der Prüfungsergebnisse

Teil 1

Verkauf und Werbemaßnahmen

15 Prozent

Warenwirtschaft und Kalkulation

10 Prozent

Wirtschafts- und Sozialkunde

10 Prozent

Teil 2

Geschäftsprozesse im Einzelhandel

25 Prozent

Fachgespräch in der Wahlqualifikation

40 Prozent

Die Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn

- das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens "ausreichend"

- der Prüfungsbereich „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ mit mindestens „ausreichend“ ­ 

- der Prüfungsbereich „Fachgespräch in der Wahlqualifikation“ mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurden.

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung im Prüfungsbereich „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn 

1. der Prüfungsbereich mit schlechter als „ausreichend“ bewertet wurde und 

2. die mündliche Ergänzungsprüfung den Ausschlag für das Bestehen geben kann.

Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Ihre Ansprechpartner zu diesem Thema

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Simone Streller
Geschäftsführerin
Themen: Bildung Berufsbilder
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