Praxiswissen
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Verkäufer/Verkäuferin

Kunden sind heute durch die Vielzahl der Informationsmöglichkeiten besser informiert, kritischer und anspruchsvoller denn je: Sie erwarten von den Mitarbeitern im Einzelhandel eine individuelle, auf ihre persönlichen Wünsche eingehende Beratung, sie wollen detailliert über die Produkte, ihre Eigenschaften, Qualitätsmerkmale, Handhabung und Verwendung informiert werden. VerkäuferInnen stehen im direkten Kundenkontakt und verfügen über sehr gute Kenntnisse der Waren und Dienstleistungen, die sie anbieten.

Bildung Berufsbilder

Verkäufer und Verkäuferinnen sind stehen im direkten Kundenkontakt und verfügen über sehr gute Kenntnisse der Waren und Dienstleistungen, die sie anbieten. Zu ihren Aufgaben zählen außerdem die Warenannahme, -lagerung und -pflege. Neben dem Aufbereiten der Waren sind sie für die Rechnungsstellung, die Pflege von Bestands- und Bestelllisten und die Pflege der Kundendateien zuständig.

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Dauer der Ausbildung

Die Ausbildungsdauer zum/zur Verkäufer/-in beträgt zwei Jahre.

Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Verkäufer/- in kann im Umfang von zwei Jahren auf die Dauer der Berufsbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel angerechnet werden. Die Abschlussprüfung zum/zur Verkäufer/-in ist dem Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel gleichzusetzen.

Achtung

In der geltenden Ausbildungsordnung ist geregelt, dass die festgelegten Wahlqualifikationen im Ausbildungsvertrag auszuweisen sind.

Inhalte der Ausbildung

Im Rahmen der Berufsausbildung werden obligatorisch folgende Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt:

Abschnitt A:
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten

  • Waren- und Dienstleistungsangebot des Ausbildungsbetriebs 
  • Warenpräsentation und Werbemaßnahmen 
  • Preiskalkulation 
  • Warenbestandskontrolle
  • Warenannahme und -lagerung
  • Verkaufen von Waren
  • Servicebereich Kasse

Abschnitt B:
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen, davon ist eine im Ausbildungsvertrag auszuweisen

  • Sicherstellung der Warenpräsenz
  • Beratung von Kunden((GENDERNOTICE))
  • Kassensystemdaten und Kundenservice
  • Werbung und Verkaufsförderung

Abschnitt C:
Wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

  • Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften
  • Bedeutung und Struktur des Einzelhandels und des Ausbildungsbetriebs 
  • Information und Kommunikation 
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 
  • Umweltschutz

Sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung

Die aufgeführten Inhalte werden im „Ausbildungsrahmenplan“ und in den „Grundlegenden Besonderheiten der einzelnen Fachbereiche“, die als Anhänge der Verordnung beigefügt sind, weiter konkretisiert. Der Ausbildungsrahmenplan gibt an, welche Inhalte in welchen Ausbildungsabschnitten vermittelt werden sollen. Es handelt sich dabei um Fertigkeiten und Kenntnisse, die für alle Branchen wesentlich sind. Der Ausbildungsrahmenplan soll der Orientierung dienen. Es kann jedoch eine davon abweichende sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsinhaltes erfolgen, wenn entweder eine berufsfeldbezogene Grundbildung bereits vorliegt oder betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erforderlich machen.

Dokumentation der Ausbildung

Pflicht des Ausbildenden: Erstellung eines Ausbildungsplans 

Der Ausbildende hat einen Ausbildungsplan zu erstellen. Dabei muss er sich am Ausbildungsrahmenplan orientieren. Ergänzt wird dies durch sortimentsbezogene Kenntnisse. Dieser Ausbildungsplan wird mit dem Berufsausbildungsvertrag bei der zuständigen IHK zur Eintragung eingereicht.

Pflicht des Auszubildenden: Erstellung eines Berichtshefts (schriftlich/digital)

Der Auszubildende hat ein Berichtsheft zu führen, das als Nachweis der Ausbildung dient. Dieses Berichtsheft darf der Auszubildende während der Ausbildungszeit führen. Der Ausbilder hat die ordnungsgemäße Führung durch regelmäßiges Abzeichnen des Berichtsheftes zu überwachen. Berichtshefte sind dem Auszubildenden kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sie sind im Schreibwarenhandel erhältlich.

Zudem ist es möglich den Ausbildungsnachweis in elektronischer Form als „Onlineberichtsheft“ zu führen. Allerdings muss dieses in ausgedruckter und vom Ausbildenden abgezeichneter Form in der mündlichen Prüfung vorgelegt werden.

Berufsschule

Der Auszubildende ist für den Besuch der Berufsschule freizustellen. Wie genau diese Zeiten auf die betriebliche Arbeitszeit anzurechnen sind, wird im HBE-Praxiswissen „Anrechnung von Berufsschulzeiten“ erläutert.

Die Ausbildung in der Berufsschule umfasst die Inhalte des Rahmenlehrplans der Kultusministerkonferenz und wird in folgende Lernfelder zusammengefasst:

1. Jahr

  • Das Einzelhandelsunternehmen repräsentieren 
  • Verkaufsgespräche kundenorientiert führen
  • Kunden im Servicebereich Kasse betreuen 
  • Waren präsentieren 
  • Werben und den Verkauf fördern

2. Jahr 

  • Waren beschaffen 
  • Waren annehmen, lagern, pflegen 
  • Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren 
  • Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen 
  • Besondere Verkaufssituationen bewältigen

Prüfungen

In der Mitte der Ausbildungszeit findet eine Zwischenprüfung mit dem Ziel der Ermittlung des Ausbildungsstands statt. Die Bewertung wird in der Abschlussprüfung nicht berücksichtigt, jedoch ist sie eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie dient der Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit und ist am Ende der Ausbildung abzulegen.

Zwischenprüfung (Zeitpunkt: Beginn des zweiten Ausbildungsjahres)

Prüfungsfach

Form / Dauer

Inhalte

Verkaufsprozesse

schriftlich 90 Minuten

  • Kenntnisse über Waren- und Dienstleistungsangebot des Betriebs 
  • Waren kunden- und dienstleistungsorientiert verkaufen 
  • Einhaltung von Vorschriften zur Sicherheit, zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz
Abschlussprüfung (Zeitpunkt: Ende der Ausbildung)
Schriftlicher Teil:

Prüfungsfach

Form / Dauer

Inhalte

Verkauf und Werbemaßnahmen

schriftlich 90 Minuten

  • Werbemaßnahmen einsetzen 
  • Waren-, Beratungs- und Verkaufsgespräche unter Anwendung von Waren- und Kommunikationskenntnissen führen 
  • Waren kunden- und dienstleistungsorientiert verkaufen 
  • Beschwerden und Reklamationen bearbeiten 
  • Formen der Konfliktlösung anwenden 
  • Verkaufsrelevante Rechtsvorschriften einhalten

Warenwirtschaft und Kalkulation

schriftlich 60 Minuten

  • Wareneingang und Warenlagerung kontrollieren und erfassen 
  • Warenwirtschaftsdaten für die Steuerung und Kontrolle des Warenflusses sowie die Preiskalkulation nutzen und daraus Handlungsvorschläge ableiten 
  • Verkaufsbezogene Rechenvorgänge durchführen

Wirtschafts- und Sozialkunde

schriftlich 60 Minuten

  • Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen
Mündlicher Teil:

Prüfungsfach

Form / Dauer

Inhalte

Fachgespräch in der Wahlqualifikation

mündlich Max. 20 Minuten; 15 Minuten Vorbereitungszeit

  • Berufstypische Aufgabenstellungen erfassen 
  • Probleme und Vorgehensweisen erörtern 
  • Problemlösungen entwickeln und begründen sowie dabei Warenkenntnisse nutzen 
  • kunden- und serviceorientiert handeln und dabei wirtschaftliche und ökologische Zusammenhänge berücksichtigen sowie Rechtsvorschriften anwenden
Ablauf der mündlichen Prüfung/Fachgespräch:
  • Die im Ausbildungsvertrag ausgewiesene Wahlqualifikation ist Grundlage für die Aufgabenstellung. 
  • Der Prüfungsausschuss stellt zwei praxisbezogene Aufgaben zur Wahl, der Prüfling wählt eine aus.
  • Der Prüfling stellt nach einer Bearbeitungszeit von 15 Minuten den selbst entwickelten Lösungsweg vor.
  • Ein im Betrieb vermittelter und im Ausbildungsnachweis dokumentierter Warenbereich ist im Fachgespräch zu berücksichtigen.
Die Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn
  • das Gesamtergebnis mit mindestens "ausreichend" (=50 Punkte) 
  • das Fachgespräch in der Wahlqualifikation mit mindestens „ausreichend“ 
  • mindestens zwei weitere Prüfungsbereiche mit „ausreichend“ UND 
  • kein Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet wurden.
Gewichtung der einzelnen Prüfungsfächer (Abschlussprüfung):
  • Verkauf und Werbemaßnahmen (schriftlich): 25 Prozent 
  • Warenwirtschaft und Kalkulation (schriftlich) :15 Prozent 
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich): 10 Prozent 
  • Fachgespräch in der Wahlqualifikation (mündlich): 50 Prozent

Eine mündliche Ergänzungsprüfung (ca. 15 Minuten) ist möglich auf Antrag des Prüflings in einem der schriftlichen Prüfungsbereiche (Gewichtung schriftlich: mündlich mit 2:1), wenn 

  1. der Prüfungsbereich mit schlechter als „ausreichend“ bewertet wurde und 
  2. die mündliche Ergänzungsprüfung den Ausschlag für das Bestehen geben kann.

Ihre Ansprechpartner zu diesem Thema

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Simone Streller
Geschäftsführerin
Themen: Bildung Berufsbilder
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