Vor, während und zum Abschluss der Ausbildung gilt es für Sie als ausbildendes Unternehmen vieles zu beachten. Die nachfolgende Checkliste soll Ihnen die Arbeit erleichtern und auf einen Blick sichtbar machen, was bereits erledigt wurde und worauf noch zu achten ist.
Vertiefend können Sie die einzelnen Punkte auch in folgenden HBE-Praxiswissen nachlesen:
Vor Beginn einer Ausbildung:
- Die Ausbildungsstätte ist nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet.
- Die Voraussetzungen der persönlichen und fachlichen Eignung des Ausbilders sind erfüllt.
- Der Berufsausbildungsvertrag ist schriftlich abgefasst. Bei Unternehmen ohne Tarifbindung ist sichergestellt, dass im IHK-Vertragsmuster alle Hinweise auf die Geltung tariflicher Regelungen durchgestrichen sind, und dass der Vertrag in Punkt H ergänzt ist durch den Hinweis „ohne Tarifbindung“.
- Es sind drei Exemplare unterschrieben: Je ein Exemplar für den Arbeitgeber, für den Auszubildenden und zur Einreichung bei der zuständigen IHK.
- Es gibt einen betrieblichen Ausbildungsplan, aus dem die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung hervor geht.
- Eine Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung liegt vor.
- Der Berufsausbildungsvertrag und der Ausbildungsplan wurde vom Unternehmen zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse an die IHK geschickt: Bei einem volljährigen Azubi genügen zwei Ausfertigungen, bei minderjährigen Auszubildenden müssen drei Ausfertigungen bei der IHK eingereicht werden.
- Der Auszubildende hat seine persönliche Steueridentifikationsnummer zum Abruf der Elektronischen LohnsteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) mitgeteilt.
- Der Auszubildende wurde vom Unternehmen in der Berufsschule angemeldet.
- Der Auszubildende wurde vom Unternehmen bei der Krankenkasse angemeldet.
Für den Ausbildungserfolg und die Motivation des Auszubildenden((GENDERNOTICE)) ist es sehr wichtig, ein regelmäßiges Feedback über seinen aktuellen Ausbildungs- und Leistungsstand zu erhalten. Nur dann können rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um das Ausbildungsziel erfolgreich zu erreichen.
Wichtige Aspekte beim Führen eines Beurteilungsgesprächs:
- Anerkennung und Kritik müssen immer sachbezogen und dürfen nicht personen-bezogen sein.
- Konstruktive Kritik soll dem Auszubildenden die Ursachen seiner Leistungsschwächen sichtbar machen und ihm Ansatzpunkte zur Verbesserung seiner Leistung und seines Verhaltens aufzeigen.
- Beide Gesprächspartner müssen sich auf das Gespräch vorbereiten können. Als Hilfe für das erste Gespräch kann dem Auszubildenden ein Fragenkatalog gegeben werden mit möglichen Fragen:
- Wo sehen Sie Ihre Stärken / Schwächen?
- Worin sehen Sie die Ursachen für auftretende Probleme?
- Welche Zielvorstellungen haben Sie bezüglich Ihrer Ausbildung?
- Bei nachfolgenden Gesprächen kann
dem Auszubildenden
vorab eine Kopie des Beurteilungsbogens gegeben werden.
- Der Ausbilder sollte sich über die Zielsetzung des Gesprächs im Klaren sein und mögliche Förderungsmaßnahmen überdenken.
- Das Gespräch sollte in einer ruhigen und sachlichen Atmosphäre geführt werden; der Zeitrahmen sollte nicht zu knapp bemessen sein.
- Abschließend sollte der Ausbilder die wesentlichen Punkte des Gesprächs kurz zusammenfassen.
Das verlinkte Beispiel enthält sechs Beurteilungskriterien, die durch jeweils fünf Ausprägungen konkretisiert werden.
Um eine
differenzierte Beurteilung für den Ausbilder/Beurteilenden zu erleichtern, wird
den fünf Ausprägungen jeweils eine bestimmte Anzahl von Punkten zugeordnet. Die
Punkteanzahl für die Note „ungenügend“ wird zusammengefasst mit der Note „mangelhaft“
und bedeutet lediglich 1 Punkt.
Themen: Bildung Ausbilden im Betrieb