Eine vorausschauend geplante Unternehmensnachfolge kommt allen Beteiligten (derzeitiger und zukünftiger Inhaber sowie Mitarbeitern) zugute. Sachlichen betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen stehen persönliche und familiäre Einflussfaktoren gegenüber. Das vorliegende Praxiswissen bietet wichtige Unterstützung für Übergeber sowie Nachfolger.
Eine vorausschauend geplante Unternehmensnachfolge kommt allen Beteiligten (derzeitiger und zukünftiger Inhaber((GENDERNOTICE)) sowie Mitarbeitern) zugute. Sachlichen betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen stehen persönliche und familiäre Einflussfaktoren gegenüber. Das vorliegende Praxiswissen bietet wichtige Unterstützung für Übergeber sowie Nachfolger.
Wenn Sie keinen Nachfolger gefunden haben oder den Betrieb aus
sonstigen Gründen nicht übergeben können, ist die Geschäftsaufgabe
unumgänglich. In diesem Fall hilft Ihnen das HBE Praxiswissen Geschäftsaufgabe weiter.
Bitte melden Sie sich an, um den vollständigen Artikel zu sehen.
Sie sind noch kein HBE-Mitglied?
Oder Sie sind bereits HBE-Mitglied, haben aber noch keinen Zugang?
Aus Sicht des derzeitigen Inhabers kann es eine Vielzahl möglicher Gründe für einen Unternehmensverkauf geben. Neben ungeplanten Umständen wie etwa Krankheit oder Tod sind auch geplante, geänderte Lebenswünsche oder Eintritt in den Ruhestand denkbar.
Für einen Nachfolger kann der Erwerb eines Unternehmens hingegen
bspw. der Schritt in die berufliche Eigenständigkeit oder Synergieeffekte
mit bestehenden eigenen Unternehmen bedeuten.
Phase 0 – Vorsorge: Etwa jede zehnte Unternehmensübergabe erfolgt kurzfristig und ohne genauen Plan. Sorgen Sie für Sicherheit, indem Sie wichtige Prozesse, Abläufe und Unterlagen nachvollziehbar dokumentieren.
Phase 1 – Vorbereitung: Gerade vor einer Übergabe gilt es das eigene Unternehmen übergabe- und zukunftsfähig zu gestalten. Schrecken Sie in dieser Phase nicht vor wichtigen Investitionen zurück – bedenken Sie jedoch auch, dass sich diese Kosten möglicherweise nicht
oder nicht in voller Höhe im späteren Kaufspreis niederschlagen werden. Aber auch der Übergeber selbst sollte sich – gedanklich – auf eine tiefgreifende Umstellung seiner Lebens- und
Arbeitsgewohnheiten vorbereiten.
Phase 2 – Anbahnung: In dieser Phase müssen sich Übergeber und Nachfolger finden und
intensiv kennenlernen. Am Ende muss ein für beide Seiten passendes Gesamtpaket stehen.
Für die Suche gibt es auch sogenannte Nachfolgebörse, siehe Punkt 6.
Phase 3 – Übergabe: In dieser Phase findet der eigentliche Wechsel statt. Neben Vertragsabschluss erfolgt die intensive Einarbeitung des Nachfolgers.
Phase 4 – Zukunft: Beide Seiten müssen sich nun in ihren geänderten Rollen zurechtfinden.
Der Übergeber besitzt weniger Verantwortung aber mehr Freizeit. Der neue Eigentümer ist
ab sofort für Mitarbeiter und Unternehmen verantwortlich.
Bei einer Unternehmensübernahme regeln sich die arbeitsrechtlichen Folgen nach § 613a BGB. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass im Vorfeld einer Übernahme Mitteilungspflichten bestehen, dass Kündigungen wegen Betriebsübernahme nicht möglich sind und der neue Inhaber des Unternehmens in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverträgen eintritt.
Juristische Beratung zu diesen und weiteren Fragestellungen im Zuge einer Unternehmensübergabe erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartnern in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen.
Im Fokus einer Unternehmensnachfolge steht immer der Unternehmenswert. Dieser entspricht allerdings nicht grundsätzlich mit dem letztlichen Kaufpreis des Unternehmens. Ein objektiver und „richtiger“ Unternehmenswert existiert nicht. Er ist stets objektiviert, d.h. anlassbezogen. Der Käufer wird bei einer Nachfolge verständlicherweise auf einen möglichst geringen Unternehmenswert hinarbeiten, im Gegensatz zum Verkäufer, welcher einen möglichst hohen Wert errechnen wird. Aus diesem Grund gibt es in der Praxis eine Vielzahl an Berechnungsmethoden. Mit einem Ergebnisvergleich mehrerer Verfahren kann ein Näherungswert ermittelt werden. Zu den relevantesten Verfahren gehört u.a. das
Der Kaufpreis hingegen ist das Ergebnis der stets individuellen Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer, von den Verhandlungspartnern jeweils berechnetem Unternehmenswert sowie Einfluss von Angebot und Nachfrage des Marktes.
Bei einer konkreten Bewertung Ihres Unternehmens und kompetenten Beratung im Nachfolgeprozess unterstützt Sie gerne die BBE Handelsberatung: Peter Frank (www.bbe.de, Tel. 089 / 55 11 81 72, Email: frank@bbe.de).
Eine umfangreiche Checkliste zur Unternehmensnachfolge finden Sie im Anhang.
EinenMuster-(Ver)Kaufvertrag für Ihren Unternehmens(ver)kauf finden Sie im Anhang. Eine editierbare Version erhalten Sie in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
Sofern Sie noch keinen geeigneten Nachfolger oder potentielles Unternehmen gefunden haben, bieten Ihnen die nachfolgenden Internetseiten Unterstützung:
