Der erleichterte Zugang und die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld (KUG) werden erneut verlängert. Noch bis zum 30. Juni 2022 können Unternehmen unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragen.

Das Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz ist vom Bundestag mit folgenden Regelungen beschlossen worden: Erhöhtes Kurzarbeitergeld, Anrechnungsfreiheit von Entgelt aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs, verringertes Mindesterfordernis von 10 Prozent, Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden und Ausweitung der maximalen Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate (längstens bis zum 30. Juni 2022). Die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und die Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit sollen allerdings zum 31. März 2022 auslaufen.