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04.01.2021 Bayern
Arbeitgeber können seit Februar 2020 Kurzarbeitergeld (KuG) steuerfrei aufstocken. Die zunächst bis Ende 2020 befristete Möglichkeit ist jetzt bis Ende 2021 verlängert worden.
Weitere Informationen zum KuG erhalten Sie in unserem HBE-Praxiswissen sowie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Häufig gestellte steuerliche Fragen rund um die Corona-Krise beantwortet zudem die aktualisierte FAQ-Liste des Bundesfinanzministeriums. Darin finden Sie auch einen praktischen Überblick über alle steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen.
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