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30.10.2020 Bayern
Wie berichtet, sollten die aktuell geltenden Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld (KuG) zum Jahresende 2020 auslaufen. Das Bundeskabinett hat sich jedoch auf eine Verlängerung der Regelungen bis Ende 2021 verständigt.
Mit dem beschlossenen Maßnahmenpaket werden unter anderem folgende Regelungen bis 31. Dezember 2021 verlängert werden: die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld, die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und die Öffnung des Kurzarbeitergeldes für Leiharbeiter. Alle Informationen zur Verlängerung der Kurzarbeit finden Sie hier. Bei Fragen können Sie sich natürlich auch an unsere HBE-Juristen wenden.
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