Die Verlängerung der Sonderregelungen für den Kurzarbeitergeld-Bezug werden bis Ende des Jahres verlängert. Die Bundesregierung hat dazu die Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung beschlossen.

Durch die Verlängerung der Sonderregeln für das Kurzarbeitergeld (KuG) werden vom Infektionsgeschehen betroffene Branchen wirksam unterstützt. Dies gilt insbesondere für die komplette Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge auch im vierten Quartal 2021. Informationen zu den Voraussetzungen, den Förderumfang usw. erhalten Sie in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Juristen.