Der erleichterte Zugang und die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld (KUG) werden erneut verlängert. Die Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung (KugverlV) gilt bis zum 31. März 2022.

Damit gelten insbesondere folgende Erleichterungen: verringertes Mindesterfordernis von 10 Prozent, kein Erfordernis des Aufbaus von Minusstunden, Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit, pauschale Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 50 Prozent und eine verlängerte Bezugsdauer von 24 Monaten (längstens bis 31. März 2022). Andere Sonderregelungen laufen allerdings zum 31. Dezember 2021 aus. Informationen zu den Voraussetzungen, dem Förderumfang usw. erhalten Sie in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Juristen.