Im Zuge der Corona-Pandemie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kurzarbeit und das Kurzarbeitergeld (Kug) in mehreren Gesetzespaketen angepasst worden. Die Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung ist seit Mittwoch, 23. Juni 2021, in Kraft.

In der Dritten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung sind u.a. die verlängerten Corona-Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld und die neue Regelung zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Insolvenzfällen aktualisiert worden. Außerdem wurden weitere Hinweise zur Abrechnung von Quarantänefällen, zur Abrechnung von Krankengeld in Höhe von Kug und zum Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit aufgenommen. Wichtige Informationen zur Weiterbildung während dem Kurzarbeitergeldbezug finden Sie hier (Änderungen sind gelb markiert).