Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sollen über den 30. Juni hinaus bis Ende des Jahres 2021 verlängert werden. Das hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigt.

Nach den bislang geltenden Sonderregeln soll es die volle Erstattung ohne Nebenbedingungen nur noch bis Ende Juni geben. Unternehmen, die Kurzarbeitern keine Weiterbildung bieten, bekämen dann von Juli an noch 50 Prozent Erstattung. Damit Unternehmen bis Ende 2021 jedoch weiterhin Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter zu 100 Prozent erstattet bekommen, hat das Arbeitsministerium einen entsprechenden Verordnungsentwurf erarbeitet. Dieser wird laut Minister Heil derzeit in der Regierung abstimmt. Alle Informationen zum Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe hier von der Bundesagentur für Arbeit (BA).