Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld gilt derzeit befristet bis Ende 2022. Mit Blick auf die andauernden Auswirkungen des Ukrainekrieges wird die Bundesregierung die Zugangserleichterungen bis zum 30. Juni 2023 verlängern.

Der Referentenentwurf sieht vor, dass es für Betriebe weiterhin ausreichend ist, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Die Mitarbeiter müssen nach wie vor keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen. Die Verordnung soll ab dem 1. Januar 2023 gelten. Informationen zu den Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld erhalten Sie in unserem HBE-Praxiswissen.