Im Zuge der Corona-Pandemie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kurzarbeit und das Kurzarbeitergeld (Kug) im Eilverfahren in mehreren Gesetzespaketen angepasst worden. Die Zweite Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung ist seit Mittwoch, 31. März 2021, in Kraft.

Durch die verschiedenen gesetzlichen Änderungen bei der Kurzarbeit und dem Kurzarbeitergeld (Kug) stellen sich viele rechtliche und praktische Fragen, die ein neues FAQ-Papier beantwortet. Die Änderungen sind gelb markiert. Der Fokus liegt auf den Fragen, die sich im Zusammenhang mit den Neuregelungen stellen. Weitere Informationen - die regelmäßig aktualisiert werden - erhalten Unternehmen hier von der Bundesagentur für Arbeit (BA).