Der erleichterte Zugang und die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld (KUG) werden erneut verlängert. Noch bis Mitte 2022 sollen Unternehmen unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragen können.

Mit dem angekündigten Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz sollen bis zum 30. Juni 2022 folgenden Regelungen gelten: Erhöhtes Kurzarbeitergeld, Anrechnungsfreiheit von Entgelt aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs, verringertes Mindesterfordernis von 10 Prozent, Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden und Ausweitung der maximalen Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate (längstens bis zum 30. Juni 2022). Die Verlängerung der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kurzarbeit ist im vorliegenden Gesetzentwurf bislang leider nicht vorgesehen.