News
18.03.2022

Kurzarbeitergeld: Sonderregelungen bis Juni verlängert

Der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit wird bis Ende Juni 2022 verlängert. Der Bundesrat hat erwartungsgemäß das Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz gebilligt.

kurzarbeit
kurzarbeit

Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben damit bis Ende Juni herabgesetzt. Auf den Aufbau von Minusstunden wird verzichtet. Einkommen aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Ab dem 4. bzw. 7. Bezugsmonat gelten erhöhte Leistungssätze. Die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird befristet bis zum 30. Juni 2022 von 24 auf 28 Monate verlängert. Weitere Informationen zu den Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld erhalten sie hier und in unserem HBE-Praxiswissen.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
mr
mr
Andreas Gärtner
Bezirksgeschäftsführer
ms
ms
Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
mr
mr
Dipl.-Betriebsw. Volker Wedde
Bezirksgeschäftsführer
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?