Der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit wird bis Ende Juni 2022 verlängert. Der Bundesrat hat erwartungsgemäß das Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz gebilligt.

Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben damit bis Ende Juni herabgesetzt. Auf den Aufbau von Minusstunden wird verzichtet. Einkommen aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Ab dem 4. bzw. 7. Bezugsmonat gelten erhöhte Leistungssätze. Die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird befristet bis zum 30. Juni 2022 von 24 auf 28 Monate verlängert. Weitere Informationen zu den Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld erhalten sie hier und in unserem HBE-Praxiswissen.