Um Arbeitgebern und Arbeitnehmern schnell finanzielle Hilfe leisten zu können, wird das Kurzarbeitergeld zunächst vorläufig ausgezahlt. Nach Beendigung der Kurzarbeit wird die korrekte Berechnung überprüft und es erfolgt eine endgültige Entscheidung.

Beendet ein Unternehmen die Kurzarbeit, folgt im Anschluss die Abschlussprüfung. Bei der Prüfung fordert die Bundesagentur für Arbeit (BA) Unterlagen, Nachweise oder Abrechnungen an und prüft diese, bei Bedarf auch vor Ort oder im Lohnbüro. Danach erhält der Arbeitgeber einen endgültigen Bescheid über das Kurzarbeitergeld und die erstatteten Sozialversicherungsbeiträge. Welche Unterlagen dafür benötigt werden und wie die Prüfung konkret abläuft erfahren Sie in der FAQ-Liste der BA.