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19.02.2021 Bayern
Angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Epidemie sind die Regelungen zum Kurzarbeitergeld (Kug) erleichtert worden. In unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen haben wir alle Informationen und verschiedene Anträge bzw. Formulare gebündelt.
Wie berichtet, sind die Maßnahmen zum vereinfachten und erhöhten Bezug von Kug bis zum 31.12.2021 verlängert worden. In dem HBE-Praxiswissen „Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Corona-Virus“ werden alle wichtigen Themen übersichtlich erklärt: Voraussetzungen, Förderumfang, Pflichten des Arbeitnehmers, Pflichten des Arbeitgebers sowie Verfahren. Im Anhang sind außerdem verschiedene Musterformulare (z. B. Vereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit) und Anträge für das Arbeitsamt aufgeführt. Bei Fragen können Sie sich gerne auch an unsere HBE-Juristen wenden.
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