News
18.02.2022

Sozialversicherungsbeiträge: Vereinfachte Stundung auch für Februar bis April 2022

Sozialversicherungsbeiträge für die Monate Februar bis April 2022 können längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2022 im vereinfachten Verfahren gestundet werden. Es gelten die gleichen Stundungsvoraussetzungen wie im vergangenen Jahr.

Sozialversicherung
Sozialversicherung

Informationen zu den Voraussetzungen für das vereinfachte Stundungsverfahren finden Sie in dem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands. Wichtig: Der Antrag auf Stundung der Beiträge muss unbedingt mit einem einheitlich gestalteten Antragsformular gestellt werden. Den entsprechenden Musterantrag finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
mr
mr
Andreas Gärtner
Bezirksgeschäftsführer
ms
ms
Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
mr
mr
Dipl.-Betriebsw. Volker Wedde
Bezirksgeschäftsführer
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?