Während der Pandemie erfolgte die Antragstellung für die Corona-Wirtschaftshilfen auf Prognosebasis, um Unternehmen schnell zu helfen. Klar war jedoch, dass auf Basis der tatsächlich eingetretenen Umsätze und Kosten eine Schlussabrechnung folgen muss.

Nach Angaben der IHK für München und Oberbayern können 46 Prozent der Antragsteller die erhaltenen Gelder komplett behalten. Bei 31 Prozent der Schlussanträge gibt es sogar weitere Mittel, d.h. die Antragsteller erhalten mit der Schlussabrechnung zusätzliche Hilfen. 23 Prozent hatten die Umsatzprognosen in der Antragstellung zu niedrig angesetzt und die gewährten Zuschüsse waren deshalb zu hoch. Hier können Sie weitere Informationen zu den Schlussabrechnungen (aktueller Bearbeitungsstand, Rückzahlungsquoten, häufig gestellte Fragen) abrufen.