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16.06.2023

Rückzahlung der Corona-Soforthilfe: Fristverlängerung bis Ende 2023

Die Frist für die Berechnung, Rückmeldung und ggf. Rückzahlung der Corona-Soforthilfe ist über den 30. Juni 2023 hinaus bis zum 31. Dezember 2023 verlängert worden.

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Wenn zu viel erhaltene Soforthilfe aus wirtschaftlichen Gründen nicht fristgerecht bis 31. Dezember 2023 zurückgezahlt werden kann, sind Ratenzahlungen von bis zu 24 Monaten – im Einzelfall auch länger – möglich. Die Ratenzahlungen können über die Online-Plattform beantragt werden. Wenn eine Rückzahlung die Existenz bedroht, kommt ein Erlass der Rückzahlung in Betracht.

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Anastasia Just
Referentin
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