Händler, die ihre Schlussabrechnung für die erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen nicht rechtzeitig vorlegen, müssen den erhaltenen Betrag vollständig zurückbezahlen. Die Frist für die Einreichung endet definitiv am 30. September 2024.

Bund und Länder hatten sich im Frühjahr auf eine letztmalige Verlängerung verständigt. Zudem wurde die Abwicklung vereinfacht. Beispielsweise wird im beschleunigten Verfahren über Fälle mit geringeren Antragssummen ohne Rückfragen entschieden. Die Einreichung der Schlussabrechnung erfolgt über die digitale Plattform des Bundes. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.