Um eine Kündigungswelle durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu verhindern, sind die erleichterten Zugangsvoraussetzungen zur Kurzarbeit mehrmals verlängert worden. Diese laufen nun jedoch am 30. Juni 2023 endgültig aus.

Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld war ab Frühjahr 2020 möglich. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wird diese Regelung jedoch nicht über Ende Juni hinaus verlängern. Damit gelten ab Juli wieder die Regeln wie vor der Corona-Pandemie: Bei mindestens 30 Prozent der Beschäftigten muss im Monat jeweils ein Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent vorliegen. Zudem müssen wieder Minusstunden eingebracht werden, wenn dies im Rahmen der Arbeitszeitvereinbarungen zulässig ist.