Dank der Fristverlängerung können Unternehmen noch bis zum 30.9.2024 die Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen einreichen. Derzeit sind allerdings erst rund 60 Prozent eingereicht worden.

Das Bayerische Wirtschaftsministerium weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass Unternehmen, die keine Schlussabrechnung vorlegen, den erhaltenen Betrag vollständig zurückbezahlen müssen. Bund und Länder hatten sich im Frühjahr auf eine letztmalige Verlängerung bis zum 30. September 2024 verständigt. Zudem wurde die Abwicklung vereinfacht. Beispielsweise wird im beschleunigten Verfahren über Fälle mit geringeren Antragssummen ohne Rückfragen entschieden. Wichtige Hinweise zu den Schlussabrechnungen finden Sie hier.