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04.08.2023 Bayern
Wie bereits berichtet, ist ein Erlass der Rückzahlungsforderung der Corona-Soforthilfe in besonderen Härtefällen möglich. Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat in dieser Woche die entsprechenden Voraussetzungen bekanntgegeben.
Die Antragstellung auf Erlass erfolgt ausschließlich über die Online-Datenmaske. Alle Empfänger der Corona-Soforthilfen haben ein Erinnerungsschreiben (E-Mail und/oder postalisch) mit einem personalisierten Link und QR-Code erhalten. Wichtig: Die Online-Datenmaske steht aktuell nur für Einzelunternehmen, Soloselbständige und eingetragene Kaufleute zur Verfügung. Personen- und Kapitalgesellschaften sollen spätestens Ende September folgen. Alle Informationen zum Erlass der Soforthilfe (Voraussetzungen, Rechenbespiele usw.) finden Sie unter Punkt 7 der aktualisierten FAQ-Liste.
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