Ursprünglich hätten Einzelhändler ihre Schlussabrechnungen für die Corona-Überbrückungshilfen bis Ende Juni 2023 abgeben müssen. Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens ist diese Frist jedoch bis zum 31. August 2023 verlängert worden.

Laut dem Bundeswirtschaftsministerium kann innerhalb der Schlussabrechnungsfrist im Einzelfall sogar eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird dann im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Das kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.
