Seit Mittwoch den 1. März gibt es in Bayern keine Einschränkungen mehr durch Corona-Verordnungen und entsprechende Allgemeinverfügungen. Der Bußgeldkatalog und die Regelungen für Corona-Infizierte sind abgeschafft.

Nach drei langen Jahren kann auf die Corona-Regeln in Bayern endlich verzichtet werden. Die Bundesregierung hat zudem die vom Bund bislang angeordneten Testnachweiserfordernisse seit Mittwoch, den 1.3.2023, vorzeitig ausgesetzt. Die letzten bundesrechtlichen Regelungen zur Maskenpflicht (z. B. für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen) werden jedoch erst mit Ablauf des 7. April 2023 aufgehoben. Krankenhäuser und Pflege-Einrichtungen können allerdings weiterhin von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.