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21.04.2023

Rückzahlung der Corona-Soforthilfen: Erlass, Stundung und Ratenzahlung sind möglich

Die Bayerische Staatsregierung will Klein-Unternehmen und Selbstständigen helfen, die zu viel erhaltene Corona-Soforthilfen zurückzahlen müssen. Wenigverdienenden soll die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen erlassen werden.

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Schon bisher galt: Wenn zu viel erhaltene Soforthilfe aus wirtschaftlichen Gründen nicht fristgerecht bis 30. Juni zurückgezahlt werden kann, sind Ratenzahlungen von bis zu 24 Monaten – im Einzelfall auch länger – möglich. Diese können spätestens ab dem 1. Juni über die Online-Plattform beantragt werden. Grundsätzlich soll ein Erlass immer dann möglich sein, wenn eine Rückzahlung die wirtschaftliche Existenz bedroht. Das Wirtschaftsministerium hat auf Anfrage des HBE mitgeteilt, dass zeitnah weitere Informationen (FAQ-Liste) veröffentlicht werden.

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Anastasia Just
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