Unternehmen können nur noch bis zum 30.9. die Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen vorlegen. Händler, die eine der Wirtschaftshilfen erhalten haben, aber keine Schlussabrechnung vorlegen, müssen den erhaltenen Betrag vollständig zurückbezahlen.

Bislang sind erst rund 65 Prozent der Schlussabrechnungen eingereicht worden. Wie berichtet, hatten sich Bund und Länder im Frühjahr auf eine weitere, letztmalige Verlängerung bis zum 30. September 2024 verständigt. Zudem konnte die Abwicklung vereinfacht werden. Beispielsweise werden im beschleunigten Verfahren Fälle mit geringeren Antragssummen ohne Rückfragen verbeschieden. Die Einreichung der Schlussabrechnung erfolgt über die digitale Plattform des Bundes. Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie in dieser FAQ-Liste.