Um Arbeitgebern und Arbeitnehmern schnell finanzielle Hilfe leisten zu können, wird das Kurzarbeitergeld zunächst vorläufig ausgezahlt. Nach Beendigung der Kurzarbeit wird die korrekte Berechnung überprüft und es erfolgt eine endgültige Entscheidung.

Nach der Abschlussprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit erhält der Arbeitgeber einen endgültigen Bescheid über das Kurzarbeitergeld und die erstatteten Sozialversicherungsbeiträge. Welche Unterlagen dafür benötigt werden und wie die Prüfung konkret abläuft, erfahren Sie in einem Online-Praxisseminar am Montag, 21. Juni 2021 (13.30 Uhr bis 15 Uhr). Bitte nutzen Sie für die Anmeldung (spätestens bis zum 14. Juni!) diesen Weblink. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Zugangsdaten werden anschließend rechtzeitig vor dem Termin versandt.