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03.06.2022

Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber dürfen Corona-Tests anordnen

Um das Infektionsrisiko zu verringern können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Corona-Tests vorschreiben. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Diese Testpflicht muss jedoch verhältnismäßig sein und die Interessen beider Seiten abwägen.

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Um Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, hätten Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht, so die Richter. Sie könnten deshalb auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts in begründeten Ausnahmefällen einseitig Corona-Tests anordnen. Sollten im Herbst/Winter die Corona-Infektionen erneut drastisch ansteigen, kann dieses BAG-Grundsatzurteil Auswirkungen auf Tausende Arbeitnehmer haben. Weitere Informationen zum konkreten Fall und zum Urteil finden Sie hier.

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