Um das Infektionsrisiko zu verringern können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Corona-Tests vorschreiben. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Diese Testpflicht muss jedoch verhältnismäßig sein und die Interessen beider Seiten abwägen.

Um Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, hätten Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht, so die Richter. Sie könnten deshalb auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts in begründeten Ausnahmefällen einseitig Corona-Tests anordnen. Sollten im Herbst/Winter die Corona-Infektionen erneut drastisch ansteigen, kann dieses BAG-Grundsatzurteil Auswirkungen auf Tausende Arbeitnehmer haben. Weitere Informationen zum konkreten Fall und zum Urteil finden Sie hier.