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05.03.2021 Bayern
Nach unserem Klageaufruf gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) haben wir einige Normenkontrollanträge unserer Mitgliedsfirmen begleitet und unterstützt. Als Verband sind wir mangels konkreter Beeinträchtigung selbst nicht aktiv klagebefugt.
Bislang sind zwei Anträge auf Außervollzugsetzung der aktuellen BayIfSMV vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit wenig konkreten und nicht wirklich einzelfallbezogenen Argumenten abgelehnt worden. Es sind weitere Verfahren anhängig, die wir begleiten. Allerdings ist zu befürchten, dass hier wieder nur von den bereits erfolgten Entscheidungen abgeschrieben wird und sich das Gericht wieder nicht mit den eigentlichen Argumenten auseinandersetzt. Wir müssen nun auf die Hauptsacheverfahren hoffen.
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