Klagen von Handelsunternehmen wegen der Ungleichbehandlung bei den November- und Dezemberhilfen der Bundesregierung haben gute Erfolgsaussichten. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom HDE in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten.

Das Gutachten macht deutlich, dass in der unterschiedlichen Ausgestaltung der Hilfsprogramme ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu erkennen ist. Denn der Einzelhandel erhält im Gegensatz zu den Gastronomen für seine seit Mitte Dezember geschlossenen Geschäfte keinen Umsatzausgleich. Wichtig: Falls sich Händler zu einer Klage entschließen, müssen die entsprechenden Anträge auf Dezember-Hilfe bis spätestens zum 30. April 2021 gestellt werden! Zur Durchsetzung möglicher Ansprüche finden Sie hier einen Praxisleitfaden.