Wie berichtet, ist in Bayern der Lockdown bis zum Ablauf des 28. März 2021 verlängert worden. Seit heute (8.3.) ist die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft.

Welche Betriebe dürfen geöffnet haben und welche Ladengeschäfte müssen schließen? Was gilt bei Betrieben, die nicht eindeutig einer Branche zugeordnet werden können (Mischbetriebe)?
Antworten auf diese Fragen gibt die aktualisierte FAQ-Liste des Bayerischen Gesundheitsministeriums.
Hinweis: Für Händler, die nicht öffnen dürfen, aber Terminshopping-Angebote (Click & Meet) nutzen wollen, haben wir hier eine Auswahl von Anbietern für Online-Buchungsportale erstellt.